Der Österreichische Behindertenrat nimmt die geplanten Änderungen des Oö. Antidiskriminierungsgesetzes mit großer Sorge zur Kenntnis.
Kernpunkt unserer Kritik ist die mangelnde Unabhängigkeit und fehlende Ressourcenausstattung der Oö. Antidiskriminierungsstelle. In diesem Zusammenhang droht die (weitere) Marginalisierung des Oö. Monitoringausschusses, was eine unabhängige Überwachung sowie die Förderung und Umsetzung der in der UN-BRK verbrieften Rechte für Menschen mit Behinderungen weiter erschwert.
Ebenso trägt der geplante Entfall der Berichtspflicht an den Landtag dazu bei, die für ein Tätigwerden des Gesetzgebers oftmals erforderliche Öffentlichkeit und Transparenz zu beschneiden, was einen weiteren Rückschritt in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen bedeutet.
Der Österreichische Behindertenrat fordert daher, mit der Gesetzesänderung ausschließlich die EU-Vorgaben hinsichtlich Arbeitnehmerfreizügigkeit umzusetzen (EU-VO Nr. 492/2011 und RL 2014/54/EU) und von den im Entwurf vorgesehenen Regelungen zum geänderten Anforderungsprofil der Leiterin bzw. des Leiters der Oö. Antidiskriminierungsstelle sowie dem geplanten Entfall der Berichtspflicht abzusehen. Diese würden ausschließlich nachteilige Auswirkungen auf die Durchsetzung und Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen nach sich ziehen. Ein positiver Effekt ist für diese hingegen nicht erkennbar.
Die Stellungnahme zu den einzelnen Regelungen finden Sie hier:
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