Wir nehmen Justizminister Moser und Bundesminister Blümel beim Wort!
In den letzten Tagen wurden von Justiz- und Finanzministerium Schritte in die Wege geleitet, um das Erwachsenschutzgesetz erst in zwei Jahren in Kraft treten zu lassen.
Nach massivem Protest von Behindertenorganisationen, der Selbstbestimmt Leben Bewegung, Sozialwirtschaft und Interessensvertretungen der Pensionistinnen positionierte sich nun Justizminister Moser deutlich zur planmäßigen Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes. Er verweist jedoch auf die bis jetzt noch ungesicherte Finanzierung. (Pressefoyer 21.02.2018) In einem Statement vor dem Ministerrat bestätigte auch Bundesminister Gernot Blümel, dass die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes am 01.07.2018 nicht in Frage stehe.
Wir freuen uns, dass die Minister klare Worte zur Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes gefunden haben. Gleichzeitig erwarten wir uns die umgehende Klärung der Finanzierung!
Das Erwachsenenschutzgesetz betrifft SeniorInnen, Personen mit psychischen Einschränkungen und Menschen mit Behinderungen. In einem vorbildlichen partizipativen Prozess entstand dieses Gesetz und wurde einstimmig im Nationalrat 2017 beschlossen.