30 % Wertverlust seit Einführung des Pflegegeldes!
450.000 Österreicherinnen und Österreicher erhalten Pflegegeld aufgrund der pflegebedingten Mehraufwendungen. Da das Pflegegeld über 25 Jahre lang nicht angemessen valorisiert wurde, müssen Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher mit einem um 30 Prozent geminderten Fördersatz auskommen im Vergleich zu 1993. Der Österreichische Behindertenrat fordert die Wertanpassung und die gesetzlich verankerte Valorisierung des Pflegegeldes.
Das Mitte 1993 eingeführte Pflegegeld galt für die damalige Zeit als Meilenstein in der heimischen Sozialgesetzgebung. Es hat den Zweck, Menschen mit Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Durch die fehlende gesetzliche Festlegung der jährlichen Abgeltung der Inflationsrate und dem damit einhergehenden realen Wertverlust erfüllt es dieses Ziel zusehends nicht mehr.
Ein kurzer Blick auf die Entwicklung zeigt, dass es seit seiner Einführung erst fünfmal erhöht wurde. 1994 und 1995 erfolgten Erhöhungen um 2,5 bzw. 2,8 Prozent. Im Zuge des Sparpakets im Jahr 1996 mussten Bezieherinnen und Bezieher der Stufe 1 sogar einen Verlust hinnehmen. Erst 10 Jahre später im Jahr 2005 wurde das Pflegegeld wieder erhöht, um lediglich zwei Prozent. Die nächste Erhöhung des Pflegegeldes erfolgte im Jahr 2009 und war gestaffelt: für die Stufen 1 und 2 betrug die Anhebung 4 Prozent, für die Stufen 3 und 4 betrug sie 5 Prozent und für die Stufen 5 und 6 wurde das Pflegegeld um 6 Prozent erhöht. 2016 wurde das Pflegegeld um 2 Prozent erhöht.
Gemessen am Verbraucherpreisindex haben Pflegegeld-Bezieherinnen und -Bezieher von 1993 bis 2018 einen Kaufkraftverlust von an die 30 Prozent hinnehmen müssen. Um den Wertverlust zu verhindern, ist es unbedingt erforderlich, das Pflegegeld jährlich, automatisch und gesetzlich festgeschrieben zu valorisieren. Der bisherige Wertverlust ist mit einer Einmalzahlung so anzuheben, dass zumindest sein ursprünglicher Wert als Zuschuss für behinderungsbedingte Mehraufwendungen wieder zur Verfügung steht. Im Regierungsprogramm wird eine Erhöhung des Pflegegelds ab der Stufe 4 in Aussicht gestellt, das ist bei weitem nicht genug. Damit werden hauptsächlich Heime finanziert werden. Die Personen, die zuhause leben wollen, sind meist in den Stufen 1 bis 3 zu finden.
„Ich appelliere an die Bundesregierung, das 25-jährige Jubiläum der Einführung des Pflegegeldes würdig zu begehen. Der Österreichische Behindertenrat fordert einen Ausgleich des Wertverlusts und die gesetzlich verankerte jährliche Valorisierung des Pflegegeldes!“ Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.