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10 Jahre UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

25. Oktober 2018

Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen

Wien (OTS) – Ein sperriger, langer Begriff und auch noch „UN“ davor, Vereinte Nationen, also etwas Internationales, etwas das ganz weit weg ist. So erscheint einem die UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Blick. Es gibt ja schon Menschenrechte, wozu eigentlich so eine „Extra“ Sammlung von Rechten von Menschen mit Behinderungen? Aber das Thema Behinderung ist kompliziert, weil vielfältig und unglaublich individuell. Vieles was gut gemeint ist, kann schnell in die falsche Richtung führen.

Beispiel Sonderschule

Die österreichische Regierung schrieb ins Regierungsprogramm: Stärkung des Sonderschulwesens. Mit der unwissenden und uninformierten Haltung, das sei etwas Positives für Menschen mit Behinderungen. Ein Blick in die UN-Konvention genügt, um aufzuzeigen, dass dies die falsche Richtung ist und ganz weit weg vom festgelegten Ziel der Teilhabe liegt.

UN-BRK als Leitlinie

Die Sicht auf das Leben mit Behinderungen entwickelt sich stetig und es wird immer normaler ein Leben mit Behinderungen zu führen. Nicht zuletzt gibt für diese Entwicklung die UN-BRK die Leitlinie vor. Aber aufgrund der Komplexität des Themas Behinderungen sind sich auch die Interessenvertretungen nicht immer über den richtigen Weg einig. Die UN-BRK setzt den Rahmen und sie schützt davor, sich immer wieder in Grundsatzdiskussionen zu verlieren.

Warum wichtig?

Warum pochen alle immer darauf und thematisieren, wie lange die UN-BRK schon in Kraft ist in Österreich? Weil Rechte zu haben, nichts ist, worum man betteln müssen sollte und wofür man dankbar sein sollte. Die UN-BRK ist ein Vertrag darüber, dass ALLE teilhaben sollen und bietet Wegbeschreibungen und Spielregeln, was das genau heißt. Die Umsetzung des Vertrages wird geprüft und auch eingemahnt, unter anderem von unabhängigen Monitoringstellen und durch Staatenprüfungen. Nach 10 Jahren sollten die Prinzipien der UN-BRK schon viel stärker das politische Handeln beeinflussen, als es immer wieder sichtbar wird.

Sie sollen doch zufrieden sein.

So schockierend es ist, viel zu vielen Menschen mit Behinderungen sind ihre Rechte nicht bewusst. Sie bekommen von klein an gesagt und gezeigt, sie sollen doch zufrieden sein, wenn man sich um sie kümmert, dankbar sein, wenn sie wo teilhaben dürfen und auch mal akzeptieren, wenn etwas nicht geht. Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen wird durch die Klarheit der UN-BRK von der mildtätigen Handlung zum gesellschaftlich geteilten Ziel.

Wo steht die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?

Mit der Ratifizierung der UN-BRK stimmte Österreich auch der regelmäßigen Kontrolle durch das UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu. Aktuell läuft so ein Prozess. Zuerst legte die Zivilgesellschaft ihre Sicht auf die Umsetzung in einem Zivilgesellschaftsbericht dar, mit Vorschlägen welche Fragen dem Staat Österreich gestellt werden sollen. Dieser Bericht wurde im September in Genf vorgestellt. Das UN-Komitee erstellte auf Basis dieses Berichts die „list of issues“, den Fragenkatalog. Große Wertschätzung für die Qualität des Zivilgesellschaftsberichts zeigt sich dadurch, dass der Großteil der darin vorgeschlagenen Fragen übernommen wurden. Nun hat der Staat Österreich ein Jahr Zeit, diese Fragen zu beantworten.

Link: UN-Fragenkatalog Österreich

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