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Gruppe von Frauen kehrt Fotograf den Rücken zu

Frauen mit Behinderungen – UN-Frauenrechtskonvention

11. Oktober 2018

„CEDAW“ ist die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Österreich hat diese Konvention 1982 ratifiziert und hat sich damit auch zu ihrer Umsetzung verpflichtet. Im November 2018 wird die „list of issues“ – Fragen an den Staat Österreich, die dieser innerhalb eines Jahres beantworten muss – beschlossen. Um das CEDAW-Komitee über die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu informieren, und diesen Fragenkatalog dahingehend zu beeinflussen, verfasste Gudrun Eigelsreiter vom österreichischen Behindertenrat einen Beitrag.

Inhalte des Berichts

Die öffentliche Sichtbarkeit von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist kaum gegeben und auch in frauenpolitischen sowie behindertenpolitischen Maßnahmen und Plänen werden Frauen mit Behinderungen häufig nicht mitbedacht – das muss sich ändern, um die Situation zu verbessern. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind auch häufiger von physischer, psychischer und sexueller Gewalt betroffen, sie sind häufiger und länger arbeitslos und tragen damit auch ein höheres Armutsrisiko. Es braucht dringend ein inklusives Bildungssystem, damit auch Mädchen mit Behinderungen mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Auch Bewusstseinsbildung für die schwierige Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die sowohl aufgrund von Behinderungen, als auch aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden ist notwendig. Abgesehen vom Thema Arbeit gibt es auch kaum statistische Daten zu Frauen und Mädchen mit Behinderungen, diese wären aber dringend nötig, um das Erfordernis von politischen Maßnahmen zu untermauern.

Zum Download: Submission Austrian Disability Council_CEDAW.docx

Link: Website der UN

 

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