Das öffentliche Hearing bezüglich Bestellung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters des Behindertenanwaltes findet am 27.11.2018 um 11:00 Uhr im Besprechungsraum des Österreichischen Behindertenrates, Favoritenstrasse 111/4. Stock/11, 1100 Wien statt.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend um Anmeldung bis 23.11.2018 an: dachverband@behindertenrat.at
Gesetzlicher Hintergrund dieses öffentlichen Hearings:
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat gemäß § 13d Abs. 7 Bundesbehindertengesetz (BBG) eine Bedienstete oder einen Bediensteten ihres Ressorts als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter des Behindertenanwalts zu bestellen, die/der diesen im Fall einer aus einem wichtigen Grund eingetretenen vorübergehenden Verhinderung für die Dauer von höchstens 12 Monaten vertritt. Gemäß § 13d Abs. 7 BBG sind die Bestimmungen des § 13c, § 13d Abs. 3 bis 6 und § 13e Abs. 2 anzuwenden. Daraus ergibt sich, dass der Österreichische Behindertenrat auch bei der Bestellung einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters des Behindertenanwalts ein öffentliches Hearing mit den in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerbern durchzuführen hat (§ 13d Abs. 4).