Der Österreichische Behindertenrat informiert gemeinsam mit dem VertretungsNetz über die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes.
Inhalte
- Rechtliche Neuerungen im Rahmen des Erwachsenenschutzgesetzes
- Herausforderungen in der Praxis der Umsetzung
- Raum für spezifische Fragen und Antworten
Veranstaltungsdetails
- Mittwoch, 27. Februar 2019 / 14:00 – 16:30 Uhr
- Besprechungsraum des Österreichischen Behindertenrates
Favoritenstraße 111/11, 1100 Wien - Anmeldung bis 15.02.2019 an ch.meierschitz@behindertenrat.at
Teilnehmerzahl begrenzt
Mit 1.7.2018 trat das Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Das „Sachwalterrecht“ wurde verändert, um den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entsprechen. Damit sollen Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmungsrechte eingeräumt und sie befähigt werden, eigene Entscheidungen zu treffen.
Informieren Sie sich über die wesentlichen Neuerungen und erhalten Sie erste Einblicke in die Praxis! Wir laden sie herzlich zu diesem Informationsnachmittag ein.
Barrierefreiheit
Die Räumlichkeiten des Österreichischen Behindertenrates sind selbstverständlich barrierefrei zugänglich und auch mit einem barrierefreien WC ausgestattet. Der Besprechungsraum verfügt über eine Induktionsanlage, die bei Bedarf aktiviert werden kann. Bei weiteren Anforderungen an die Barrierefreiheit der Veranstaltung (beispielsweise ÖGS-Dolmetschung) bitten wir um umgehende Information an Dr. Christina Meierschitz (ch.meierschitz@behindertenrat.at).