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Fristenlösung muss unangetastet bleiben!

9. April 2019

Behindertenrat setzt sich für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein.

Der Österreichische Behindertenrat ist für die Fristenlösung und gegen ein Verbot von Spätabbrüchen. Die österreichische Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen muss jedoch modernisiert werden. Der Österreichische Behindertenrat fordert, dass ein Abbruch nicht mehr aufgrund einer potentiellen Behinderung des Ungeborenen vorgenommen wird, sondern aufgrund einer medizinisch-sozialen Indikation der schwangeren Frau. Als medizinisch-soziale Indikation wird, in Anlehnung an Deutschland, die Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit der Frau verstanden.

Ein Schwangerschaftsabbruch über den dritten Monat hinaus ist in Österreich straffrei, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“ (§ 97 StGB). Die durch den Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung von Ungeborenen mit Behinderungen und Ungeborenen ohne Behinderungen ist diskriminierend, wie der UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Staatenprüfung Österreichs 2013 feststellte. Wird das Gesetz, wie vom Österreichischen Behindertenrat gefordert, verändert, sind nach wie vor Spätabbrüche aus medizinisch-sozialer Indikation möglich. Die diskriminierende embryopathische Indikation würde jedoch wegfallen.

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