Zur Fristsetzung der Valorisierung des Pflegegeldes in allen Stufen
Da das Pflegegeld über 26 Jahre lang nicht angemessen valorisiert wurde, müssen Pflegegeldbezieher*innen im Vergleich zu 1993 mit einem um 30 Prozent geminderten Fördersatz auskommen. Der Österreichische Behindertenrat forderte schon lange die Wertanpassung und die gesetzlich verankerte jährliche Valorisierung des Pflegegeldes.
Es tut sich etwas: von JETZT wurde im Nationalrat erfolgreich ein Fristsetzungsantrag zur Valorisierung des Pflegegeldes in allen Stufen ab 2020 eingebracht. Der Wertverlust wird damit jedoch nicht ausgeglichen. Der Fristsetzungsantrag bedeutet, dass sich der Nationalrat vornimmt, das Thema spätestens Anfang Juli 2019 zu behandeln. Der Österreichische Behindertenrat begrüßt das Aufgreifen dieses Themas und steht mit seiner Expertise gerne zur Verfügung.
Das 1993 eingeführte Pflegegeld hat den Zweck, Menschen mit Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die fehlende gesetzliche Festlegung der jährlichen Abgeltung der Inflationsrate hat zu einem massiven realen Wertverlust geführt. Gemessen am Verbraucherpreisindex haben Pflegegeld-Bezieher*innen seit 1993 einen Kaufkraftverlust um die 30 Prozent hinnehmen müssen.
„Das Pflegegeld ist für mehr als 450.000 Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Beitrag, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ohne Valorisierung verlor es immer mehr an Wirkung. Menschen mit Behinderungen setzen in diese Fristsetzung große Hoffnungen und wir vom Österreichischen Behindertenrat werden uns dafür einsetzen, dass diese Hoffnungen nicht enttäuscht werden“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.