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Parlament im Umbau

Handlungsspielraum des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes bleibt ungenutzt

21. August 2019

Entgegen der Ankündigung der politischen Entscheidungsträger*innen nutzen die Bundesländer den Handlungsspielraum aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in ihrer Ausführungsgesetzgebung nicht.

Bereits im Juni wurde in Niederösterreich das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz vom Landtag beschlossen. Überraschend wurden die vielfältigen Handlungsspielräume des Landesgesetzgebers im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, entgegen der Ankündigung der politischen Entscheidungsträger*innen, nicht genutzt. Darüber hinaus wurde der Gesetzesentwurf ohne ein Begutachtungsverfahren beschlossen und damit die dringend notwendige Partizipation der Zivilgesellschaft verhindert.

Die detaillierte Stellungnahme zum Gesetz finden Sie hier: Stellungnahme NÖ.PDF

Nunmehr liegt auch der Entwurf für das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz aus Oberösterreich vor. Auch hier wird der Handlungsspielraum aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht genutzt. So gelten z.B. erwachsene Menschen mit Behinderungen nicht als eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen zusätzlich ihre Eltern Klagen um Sozialhilfe zu bekommen.

Die detaillierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf finden Sie hier: Stellungnahme OÖ.PDF

Um Menschen mit Behinderungen die für ein selbstbestimmtes Leben notwendigen finanziellen Mitteln zukommen zu lassen, fordert der Österreichische Behindertenrat alle Landesgesetzgeber auf, den Ihnen durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ermöglichten Spielraum zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu nutzen.

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