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Auswirkungen des 2. COVID-19 Gesetzespakets auf Menschen mit Behinderungen

23. März 2020

3-wöchiger Sonderurlaub für Teilgruppe der pflegenden Angehörigen

Das zweite Covid-19-Gesetzespaket wurde am 21.03.2020 beschlossen. Zwei Aspekte sind besonders für Menschen mit Behinderungen wichtig:

Sonderurlaub

Sonderschulen und inklusive Schulen sind geschlossen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen daher von ihren Angehörigen zu Hause betreut und im Bedarfsfall auch gepflegt werden. Mitunter werden auch Werkstätten und Tagesstrukturen für erwachsene Menschen mit Behinderungen geschlossen. In diesem Fall übernehmen auch hier Angehörige die Pflege und Betreuung. Durch die Gesetzesänderung wurde für diese Teilgruppe der pflegenden Angehörigen ein 3-wöchiger Sonderurlaub beschlossen.

„Der Österreichische Behindertenrat begrüßt den 3-wöchigen Sonderurlaub für Angehörige von Menschen mit Behinderungen sehr, es ist ein erster wichtiger Schritt“, so Herbert Pichler und ergänzt: „Es braucht jedoch noch Sicherheit für jene Menschen mit Behinderungen, die auf Persönliche Assistenz oder Unterstützung durch mobile Dienste angewiesen sind. Ebenso geben wir zu Bedenken, dass drei Wochen Sonderurlaub nicht in allen Fällen ausreichend sein werden“.

Härtefallfonds auch für gemeinnützigen Sektor

Der Begünstigten-Kreis des Härtefallfonds wurde auf den gemeinnützigen Sektor erweitert. Das sichert die langfristige Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und die Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen.

„Wir erleben eine Ausnahmesituation. Sie ist geprägt von Zusammenhalt und dem Ziel, dass alle Menschen gut durch diese Zeit kommen. Die politischen Entscheidungsträger*innen, die Zivilgesellschaft und jeder und jede Einzelne tragen dazu bei. Menschen mit Behinderungen werden nicht vergessen“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

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