Die geschaffenen Regeln zur Kurzarbeit aufgrund der COVID-19 Situation sind für viele Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sehr wichtig und eine gute Möglichkeit, Arbeitsplätze zu erhalten. Doch auch wenn die Lohnkürzung in Kurzarbeit nicht so massiv erscheint, kann es für Menschen mit Behinderungen existenzbedrohend sein, 10 % oder mehr ihres Lohns nicht zu erhalten. Förderungen können in solchen Fällen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen ein guter Weg sein. Beispielsweise gibt es die Möglichkeit des Arbeitsplatzsicherungszuschusses.
Der Österreichische Behindertenrat und das Sozialministerium sind in laufenden Gesprächen, um Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen gut durch diese Zeit zu bringen.
Ihre Ansprechpartner für Förderungen sind das Sozialministeriumservice und das AMS.