EDF Erfolg – Menschen mit Behinderungen Teil des Entschließungsantrages des EU Parlaments über abgestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie und ihrer Folgen
Das EU Parlament hat beschlossen, dass Mitgliedsstaaten in ihren Krisen- und Bewältigungsstrategien explizit auf Menschen mit Behinderungen Bezug nehmen sollen. Das ist mehr, als es bisher gab, wo Menschen mit Behinderungen nur immer mitgemeint waren. Konkret hat das EDF es durch Lobbying geschafft, dass zu Punkt 30 (hier geht es um Hilfs- und Krisenbewältigungsmaßnahmen der Mitgliedsstaaten) Ergänzungen hineinkommen, in denen explizit Menschen mit Behinderungen angesprochen werden
Beim „gemeinsamen Entschließungsantrag zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie und ihrer Folgen“ geht es im Punkt 30:
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Hilfs- und Krisenbewältigungsmaßnahmen in erster Linie den am stärksten gefährdeten Bürgern, von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, (…), zugutekommen zu lassen, indem sie auf einen besonderen Unterstützungsfonds zurückgreifen, der auf das Gesundheitssystem und die von dem COVID-19-Ausbruch betroffenen Wirtschaftssektoren sowie auf von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen ausgerichtet ist, die alle dem höchsten Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 ausgesetzt sind und auch am stärksten unter den wirtschaftlichen Folgen des COVID19 Ausbruchs leiden (…)“
Das sind die 2 Ergänzungen, die erfolgreich vom EDF eingebracht wurden
- „ruft in Erinnerung, dass
- die relevanten Maßnahmen auch in Übereinstimmung mit der UN BRK sein müssen,
- sichergestellt werden muss, dass gleichberechtigter und nicht-diskriminierender Zugang zu sozialen und Gesundheitsdienstleistungen gegeben ist, sowie
- die Verabschiedung von spezifischen Maßnahmen die auf den Schutz von Menschen mit Behinderungen zielen, und auf der Konsultation und Einbindung von Menschen mit Behinderungen basieren, durch ihre sie repräsentierenden Familienmitglieder oder Organisationen, wenn Maßnahmen beschlossen werden, die sie betreffen.“
- Und 30a: „Mitgliedsstaaten sollten dem gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem spezifische Aufmerksamkeit widmen,
- vor allem der Nicht-Diskriminierung im Zugang zu medizinischer Behandlung und Notfallhilfe,
- Sicherstellen der Rechte von Personen, die sich in Institutionen befinden und ein höheres Risiko tragen infiziert zu werden, vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen,
- Gute finanzielle und personelle Ausrüstung gemeindenaher Pflege und Unterstützungsleistungen, die von Menschen jeden Tag benötigt werden,
- Ausgangsbeschränkungsmaßnahmen müssen die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen,
- barrierefreie, öffentliche Information zur COVID-19 Pandemie für die Bandbreite von Behinderungen, von Menschen mit Behinderungen
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen in alle Einkommensschutzmaßnahmen
Hier der Originaltext: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RC-9-2020-0143_EN.html
Übersetzung durch Gudrun Eigelsreiter