Offener Brief vom 02.04.2020
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck!
Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff, die Auswirkungen auf unser Leben sind enorm. Wir bedanken uns bei Ihnen für die hervorragende Krisenarbeit. In dieser Ausnahmesituation hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort rasch und umsichtig notwendige Maßnahmen ergriffen, um die Österreichische Wirtschaft und seine Unternehmen zu unterstützen.
Dabei spielt der Härtefall-Fonds für EPU, neue Selbständige, NPOs, freie Dienstnehmer usw. eine wesentliche Rolle. Dem Österreichischen Behindertenrat ist seitens seiner Mitgliedsorganisationen wie der Lebenshilfe Österreich zugetragen worden, dass die zusätzlichen Bedarfe von Selbständigen, die aufgrund der Ausnahmesituation jetzt Angehörige mit Behinderungen betreuen, noch nicht vom Härtefall-Fonds abgedeckt werden. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden.
In Österreich unterstützen und vertreten eine Vielzahl von kleinen und größeren Vereinen Menschen mit Behinderungen und auch viele Selbsthilfegruppen sind für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Manche werden vom Sozialministerium gefördert, aber nicht alle. Auch diese Vereine und Selbsthilfegruppen brauchen finanzielle Unterstützung analog zu Unternehmen, auch sie müssen Mieten, Versicherungen und Betriebsmittel usw. bezahlen und auch sie wollen im Home-Office für ihre Mitglieder da sein. Gerade in der Isolierung sind telefonische Kontakte sowie Videochats eine wesentliche Stütze, um gut durch diese Zeit zu kommen. Wir ersuchen Sie, darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen aus dem Hilfspaket der Bundesregierung in Höhe von 38 Milliarden auch diesen Vereinen und auch Selbsthilfegruppen zur Verfügung stehen, damit die Struktur der vielfältigen Unterstützung für Menschen mit Behinderungen bewahrt werden kann und Menschen mit Behinderungen gerade jetzt von diesen Vereinen und Selbsthilfegruppen unterstützt werden.
Weiters ersuchen wir Sie, dass bei allen IKT-Entwicklungen, die die Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern suchen, wie Tracking-Anwendungen für Smartphones, unbedingt auf das Kriterium der Barrierefreiheit geachtet wird. Das gilt auch bei der Entwicklung und dem Einsatz von Künstlichen Intelligenzen. Menschen mit Behinderungen, egal ob mobilitätseingeschränkt, gehörlos oder schwerhörig, blind oder sehbehindert, mit kognitiven oder psycho-sozialen Problemen sind mit zu bedenken und mit zu beteiligen. Menschen mit Behinderungen können diese Technologin sonst nicht nützen!
In der überaus großen Hoffnung auf eine positive Antwort, verbleiben wir mit besonders lieben Grüßen,
Herbert Pichler, Präsident Österreichischer Behindertenrat
Gabriele Sprengseis, Geschäftsführerin Österreichischer Behindertenrat