Informationen von CBMF (Mitglied des Behindertenrat):
Um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen entgegenzuwirken, hat sich Wien dazu entschlossen, diese Gruppe mit der Novelle zum Wiener Mindestsicherungsgesetz noch stärker zu unterstützen. Es gibt nun einen Zuschlag für Menschen mit Behinderung einzuführen.
Deshalb erhalten ab Mai 2020 Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs haben, einen monatlichen Behindertenzuschlag. Dieser Zuschlag ist als ergänzende Unterstützung gedacht und steht jenen Mindestsicherungsbeziehenden zu, die einen Behindertenpass des Sozialministeriumservice besitzen.
Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien hat ein Informationsblatt erstellt, das Auskunft über Anspruchsvoraussetzungen und Antragsprocedere gibt. Ihr findet diese Info anbei auch in einer Leichter Lesen Version. Für eventuelle Fragen bezüglich des neuen Behindertenzuschlags in der Wiener Mindestsicherung könnt Ihr Euch an die Servicestelle der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht wenden:
Servicetelefon: 01 4000-8040
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Informationen der MA40 zum Download: MA40 Behindertenzuschlag.pdf
Informationen der MA40 zum Download in Leichter Sprache: MA40 Behindertenzuschlag LL.pdf