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Webinar des Europan Disability Forums zur Instanbul Konvention. Wie können Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt geschützt werden?

EDF Webinar: Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen

13. Mai 2020

Notizen und Übersetzung von Gudrun Eigelsreiter

8.5.2020 EDF Webinar Informationen zur „Istanbul Konvention – Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ [1]

  • Die Istanbul-Konvention gilt als eines der wichtigsten Rechtsinstrumente zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt in Europa.
  • Dazu zählen u.a. psychische, physische, sexuelle und ökonomische Gewalt. Auch Ausformungen dieses Gewaltspektrums wie Stalking, Genitalverstümmelung, erzwungene Sterilisation oder erzwungener Schwangerschaftsabbruch bei Frauen und Mädchen mit und ohne Behinderungen.
  • Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen beinhaltet: jede Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft.
  • Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen, aufgrund ihres Geschlechts UND ihrer Behinderungen. Sie sind noch häufiger von Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen. Frauen mit Behinderungen werden in der Konvention explizit angesprochen.
  • Ein Fokus der Konvention liegt auch auf der häuslichen Gewalt gegen Frauen und Mädchen (die gegenwärtig, während der COVID-19 Krise stark zugenommen hat). Häusliche Gewalt bezeichnet alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen (Ehe)PartnerInnen
  • Die beste Prävention vor Gewalt an Frauen und Mädchen ist die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zwischen den Geschlechtern.
  • Die Konvention verfolgt den sogenannten „4P-Ansatz“, zu dessen Umsetzung sich auch die Vertragsstaaten verpflichten:

Prevention: Verhütung von Gewalt, z.B. durch bewusstseinsbildende Maßnahmen, Training und Sensibilisierung von PolizeibeamtInnen, Anti-Gewalt-Trainings schon für Kinder und Jugendliche in Schulen, etc.

Protection: Schutz vor Gewalt, z.B. Schaffung und Ausbau einer großen Anzahl an Gewaltschutzeinrichtungen und Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen, Ausbau von Frauenhäusern und Schutzunterkünften

Prosecution: Strafverfolgung von GewalttäternB. durch Schaffung einer konventionskonformen Gesetzeslage in den Mitgliedsstaaten, Schaffung von adäquaten Rechtsmitteln, spezielle Schutzmaßnahmen und umfassende (rechtliche und psychologische) Unterstützung der Gewaltopfer während der Gerichtsverfahren.

Policies: ineinandergreifende, politische Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen: landesweit wirksame, umfassende und koordinierte politische Maßnahmen.

  • Das Komitee GREVIO überwacht die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedsstaaten. GREVIO steht für „Group of Experts on Action against Violence on women and domestic violence”
  • In allen Vertragsstaaten sind zivilgesellschaftliche Organisationen, so auch Organisatiionen von und für Menschen mit Behinderungen eingeladen, im Rahmen des Staatenberichtsverfahren, Alternativberichte zur Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in ihrem Land dem GREVIO Komitee zu schicken.

Österreich hat 2016 den 1.Staatenbericht an das Komitee gesendet. 2017 erhielt Österreich den Grevio-Bericht samt Schlussfolgerungen, 2018 die Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitee. (Hier abrufbar: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/istanbul-konvention-gewalt-gegen-frauen.html )

[1]2011 wurde die Istanbul-Konvention von 13 Staaten, darunter Österreich, unterzeichnet. Seit 2014 ist sie in Österreich in Kraft. Bisher (Stand 2020) wurde die Konvention von 34 Staaten ratifiziert.

 

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