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EU-weit gibt es große Unterschiede, wie definiert wird, wer zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen gehört.

Einstufungssysteme in Europa

18. Mai 2020

Zusammenfassung des EDF Webinars zu Einstufungssystemen von Behinderung (8. Mai 2020)

Am Webinar teilgenommen und die Zusammenfassung erstellt hat Christina Wurzinger. (Link zum Videomitschnitt: http://edf-feph.org/disability-assessment-rights-and-inclusion.)

Das EDF Webinar zu Einstufungssystemen von Behinderung fand am 8.5.2020 im Zuge der jährlichen EDF Generalversammlung statt.

Zu Wort kam unter anderem die UN-Sonderbeauftragte für Behinderung Catalina Devandas. Sie wies auf die Notwendigkeit hin, die Prinzipien der Partizipation, Nicht-Diskriminierung, Geschlechtergleichstellung, Barrierefreiheit und Transparenz im gesamten Prozess der Einstufung zu integrieren.

Status Quo

Aktuell gibt es mehrere ähnliche Ansätze in Europa, Behinderung einzustufen, viele davon spiegeln klar das medizinische Modell von Behinderung wider, sind also stark diagnoseorientiert und vernachlässigen Faktoren, wie umweltbedingte Barrieren oder die persönliche Wahrnehmung.

Laut Nadia Hadad von ENIL (European Network on Independent Living)  stellen die unterschiedlichen Einstufungsmethoden und vor allem auch die Nicht-Anerkennung der Einstufung zwischen den einzelnen Ländern ein sehr großes Problem für die Personenfreizügigkeit dar. Vielfach wird auch von überlangen Wartezeiten und übermäßig komplizierten Verfahren berichtet. Ebenso werden laut Hadad vielfach individuelle Bedarfe und nicht sichtbare Behinderungen schlicht übersehen.

Wo es hingehen soll

In den letzten Jahren gab es immer wieder Versuche, diese Systeme zu ändern. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt neue Parameter vor. Demzufolge muss die Einstufung auf dem sozialen Modell von Behinderung beruhen und die Partizipation auf Augenhöhe der betroffenen Personen vorsehen. Laut Nadia Hadad braucht es einen holistischen Ansatz, der stark auf die Umweltfaktoren und die Selbsteinschätzung der betroffenen Person eingeht. Ein Fokus müsste auch mehr auf den Barrieren liegen. Der Prozess sollte viel individualisierter sein und multidisziplinär aufgezogen sein. Ebenso muss das dynamische Element von Behinderung berücksichtigt werden. Gunta Anca (EDF Executive Committee) weist auf die dringend notwendige Harmonisierung der Einstufungskriterien in der EU hin, um eine gegenseitige Anerkennung zu vereinfachen und somit die Personenfreizügigkeit auch für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.

Prinzipien für die Einstufung von Behinderung

Der Professor für Behindertenpolitik Mark Priestley stellte die von der Universität Leeds erarbeiten Prinzipien vor, die bei der Einstufung von Behinderung auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen.

So muss der gesamte Prozess den Prinzipien und Rechten der CRPD entsprechen. Die Interaktion zwischen der Person und ihrem Umfeld muss berücksichtigt werden (soziales Modell), ebenso wie die vorliegenden Barrieren. Die Partizipation der betroffene Person muss im gesamten Prozess sichergestellt sein. Die Basis müssen die individuellen Bedarfe (needs) der betroffenen Person bilden. Außerdem muss es im Antrags- und Durchführungsprozess barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten geben.

 

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