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Justitia

Menschenrechtslage in Österreich

16. Juni 2020

Der gemeinsame Bericht der Österreichischen Zivilgesellschaft zum Universal Periodic Review, der die allgemeine Menschenrechtslage in Österreich kritisch beleuchtet, ist fertig. Gudrun Eigelsreiter und Christina Wurzinger erarbeiteten für den Österreichischen Behindertenrat die Situation von Menschen mit Behinderungen für den Bericht.

Der sogenannte Universal Periodic Review (UPR) ist die Bezeichnung für die umfassende Überprüfung der allgemeinen Menschenrechtssituation in Österreich durch den UN-Menschenrechtsrat. Dieser Prozess findet alle 5 Jahre statt. Das Ergebnis der Prüfung sind konkrete Empfehlungen der Vereinten Nationen an Österreich, um die herrschende Menschenrechtssituation zu verbessern.

Wie schon in den Jahren zuvor, nahm der Österreichische Behindertenrat auch diesmal am gemeinsamen zivilgesellschaftlichen Berichtsverfahren, das von der Liga für Menschenrechte koordiniert wurde, teil. Der gemeinsame NGO-Bericht dient dazu, auf problematische Bereiche der Umsetzung österreichischer Menschenrechtsverpflichtungen hinzuweisen und so entsprechende Empfehlungen der Vereinten Nationen an Österreich zu erwirken.

Der Beitrag des Österreichischen Behindertenrats behandelt eine breite Themenpalette und stellt zahlreiche Forderungen zu Verbesserungen im Diskriminierungsschutz, in der Barrierefreiheit, bei der Ermöglichung selbstbestimmten Lebens, im Gewaltschutz, im Gesundheitsbereich, bei der Umsetzung des Rechts auf Privat- und Familienleben, sowie bei der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems und Arbeitslebens auf.

Österreich muss sich zu den Empfehlungen, die der UN-Menschenrechtsrat im November 2020 aussprechen wird äußern. Erfahrungsgemäß werden nahezu alle Empfehlungen angenommen. Diese sind bis zur nächsten Überprüfung umzusetzen.

Hier der Link zur deutschen Version des gemeinsamen zivilgesellschaftlichen Berichts:

http://www.liga.or.at/site/assets/files/2227/upr2020_joint_submission_liga_2020-de.pdf

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