Die nachhaltigen UN-Entwicklungsziele (SDGs) gelten weltweit und sind seit dem Jahr 2016 in Kraft. Sie sollen bis 2030 eine gerechtere, nachhaltigere und inklusivere Gesellschaft schaffen. Mit dem Motto „leaving no one behind“ – „niemand wird zurückgelassen“ – stellen die 17 SDGs ein Instrument da, um Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen sicherzustellen.
Im freiwilligen nationalem Berichtsverfahren hat Österreich dieses Jahr ert und hat erstmals teilgenommen und einen Staatenbericht zum Umsetzungsstand der SDGs geschrieben, hier kann man ihn herunterladen: www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:09b78675-321f-4966-8d0a-7f4c74bdd946/kernbotschaften_freiwilligen_nationalen_bericht_umsetzung_der_sdgs.pdf
Da es bei diesem Bericht bei einigen Themen noch starken Handlungsbedarf gibt im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen, hat Gudrun Eigelsreiter für den Österreichischen Behindertenrat eine Stellungnahme dazu verfasst, hier nachzulesen: www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2020/07/Stellungnahme-Staatenbericht-SDGs.pdf
Hier finden Sie unsere Presseaussendung des Österreichischen Behindertenrates dazu: www.behindertenrat.at/2020/07/nachhaltige-entwicklung-muss-inklusiv-und-partizipativ-angegangen-werden/
Die Präsentation Österreichs vor dem UN Komittee, im Rahmen des High Political Forums, fand am 15. Juli statt.