Menschen mit Behinderungen „hackln“ auch
Mit der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung, würde die monatliche Pensionshöhe gekürzt werden. Dagegen spricht sich der Österreichische Behindertenrat aus.
Personen aus beispielsweise Pflege, Gastronomie oder Bau sollen nach 45 Jahren harter körperlicher und psychischer Arbeit auch vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters mit vollen Bezügen in Pension gehen können.
Aus Sicht des Behindertenrates braucht es darüber hinaus eine Reform des Pensionssystems. Für Menschen, die aufgrund einer Behinderung und/oder Erkrankung nicht 45 Jahre arbeiten können, wird ein existenzsicherndes Pensionssystem gefordert. Im Durchschnitt liegt die aktuelle Höhe der Invaliditätspension bei ca. € 1.100,00 brutto. Eine faire Reform sollte beinhalten, dass es bei Menschen mit Behinderungen zu einer Zurechnung von zusätzlichen Beitragsmonaten je nach Schwere der Behinderung kommt.
Besonders prekär ist die Situation von Frauen mit und ohne Behinderungen, deren durchschnittliche Pensionshöhe deutlich unter jener von Männern mit und ohne Behinderungen liegt. Es muss eine Lösung gefunden werden, die zu einer existenzsichernden Pensionsleistung für Frauen führt.
„Alle Menschen müssen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und abgesichert zu leben. Es braucht für alle eine ausreichende existenzsichernde Pension.“, meint Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.