Am 20. November feiern wir den Internationalen Tag der Kinderrechte. Österreich hat 1989, also vor bereits 31 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Sie gilt gleichermaßen für Kinder mit und ohne Behinderungen. Auch die weit jüngere UN-Behindertenrechtskonvention widmet einen eigenen Artikel Kindern und Jugendlichen. Allerdings gibt es noch viel zu tun, wenn es um die Verwirklichung der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen geht.
Hier geht es um ganz verschiedene Lebensbereichen – es beginnt bei langen Wartezeiten für Frühförderungsplätze und reicht von den Schwierigkeiten inklusiver Kindergartenbetreuung und Beschulung bis hin zu zahlreichen infrastrukturellen Barrieren Vorurteilen bzw. Diskriminierungen im Alltag und in der Freizeit. Ein großes Problem ist, dass Kindern und Jugendlichen, insbesondere solchen mit Behinderungen zu wenig Gehör geschenkt wird. Ganz wichtig ist daher die Schaffung von Strukturen, die die Selbstvertretung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ermöglichen.
Aktuell wird der neue Nationale Aktionsplan Behinderung erarbeitet, der ab 2022 in Kraft treten soll. Der Behindertenrat setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hierbei einen großen Stellenwert einnehmen. So hat er zahlreiche Vorschläge für Maßnahmen und erstrebenswerte Ziele bei den zuständigen Ministerien eingebracht und fordert diese in den entsprechenden Arbeitsgruppen ein.