Der Österreichischer Behindertenrat ist die Interessenvertretung von 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich und begrüßt die Möglichkeit zur Europäischen Säule Sozialer Rechte Stellung nehmen zu können.
Die Soziale Säule ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines sozial gerechteren Europas. Menschen mit Behinderungen werden jedoch nur einmal in der Europäischen Säule sozialer Rechte angesprochen: im Grundsatz 17 „Inklusion von Menschen mit Behinderung“. Dieser Grundsatz beschäftigt sich aber nur mit „Arbeitsmarkt“ und „Zugang zu Begünstigungen“. Diese zwei Themen bilden jedoch die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre gesellschaftliche Inklusion nicht vollständig ab – ein Forcieren von Disability Mainstreaming ist innerhalb der gesamten Europäischen Säule Sozialer Rechte notwendig.
Das Sozialpolitische Scoreboard begleitet die Umsetzung der Sozialen Säule mit Indikatoren für die Kernziele, mit denen sich laut eigenen Angaben „gesellschaftlicher Fortschritt“ bemessen lässt. Es gibt jedoch keinen einzigen Indikator für Menschen mit Behinderungen, der den Fortschritt hin zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen anzeigt. Dies wäre dringend notwendig und müsste ergänzt werden. Die gesamtheitliche, soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen – wie sie auch in der UN-BRK gefordert wird und zu deren Implementierung sich die EU mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet hat – stellt selbstverständlich einen Teil jenes angesprochenen, gesellschaftlichen Fortschritts dar. Neben den Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards bräuchte es außerdem auch eine Übersicht konkreter, politischer Maßnahmen durch welche die EU diese Ziele erreichen möchte.
Weiters braucht es bei den Aktionsbereichen, mit denen die EU die Soziale Säule forcieren möchte – unter anderem mit der „EU-Jugend-Garantie“, der „EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter“ und der „EU-Kinder-Garantie“- disability mainstreaming. Diese Strategien müssen wirklich ALLE Frauen, Jugendliche und Kinder ansprechen, also auch Frauen, Jugendliche und Kinder mit Behinderungen. Auch eine starke „EU-Disability Rights Agenda“ fördert die Ziele der Europäischen Säule Sozialer Rechte.
Um die Umsetzung der Sozialen Säule und ihrer drei Kapitel – „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“, „Faire Arbeitsbedingungen“, „Sozialschutz und soziale Inklusion“ – auch für Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen muss Barrierefreiheit in all ihren Dimensionen umgesetzt werden. Dazu gehört auch der Zugang und die Nutzung von digitalen Produkten, Dienstleistungen, Informationen, etc. – wie es der European Accessibility Act und die Web-Accessibility Guideline vorsehen – barrierefrei sicherzustellen.
Umfrage zu Europäischer Säule Sozialer Rechte
Im Rahmen einer Umfrage der EU Kommission konnten NGOs und Stakeholder einzubringen, was an der EU Säule Sozialer Rechte fehlt bzw. wo es noch Nachbesserung braucht. Für den Österreichischen Behindertenrat brachten Gudrun Eigelsreiter und Gabriele Sprengseis dieses Statement ein: