24.11.2020 Webinar des Europäischen Behindertenforum EDF: „Ende der Gewalt an Frauen mit Behinderungen“
Zusammenfassung: Gabriele Sprengseis und Gudrun Eigelsreiter
Anlässlich des „Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November hat das EDF ein Webinar zum Thema „Ende der Gewalt an Frauen mit Behinderungen“ abgehalten.
Moderation:
- Ana Pelaez Narváez – Vizepräsidentin des EDFs und erste Frau mit Behinderung im UN-Komitee CEDAW. CEDAW ist die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau.
- Marine Uldry – Mitarbeiterin des EDFs
Teilnehmerinnen u.a.:
- Senada Hallicevic – frühere Vorsitzende der Europäischen Plattform der Selbstvertreter*innen und Vizepräsidentin von Inclusion Europe
- Isabella Caballero Perez –Koordinatorin von CERMI Women´s Foundation. Diese Organisation wurde 2014 in Spanien gegründet und kämpft gegen Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen
- Claire Desaint – CO-Präsidentin der FDFA, ist eine französische Frauenorganisation für Frauen und Mädchen mit Behinderungen
- Agnieszka Krol – Wissenschaftlerin und forscht an der Jagiellonian Universität zu Gewalt. Sie und Katarzyna Zeglicka sind Aktivistinnen für die Rechte von Frauen mit Behinderungen und LGBTIQ in Polen
- Juulte Holla – niederländische Wissenschaftlerin. Sie führte die Studie „Leben nach der Gewalt“ durch, über Frauen mit Lernschwierigkeiten und die Gewalt, die sie in Institutionen erlebt haben
- Rachel Eape Paul – Mitglied von GREVIO (Expert*innengruppe des Europarates zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt). Diese Expert*innengruppe überprüft die Umsetzung der Istanbul Konvention in den Vertragsstaaten.
Ana Pelaez Narváez eröffnete das Webinar und berichtet davon, dass laut UN-Women und Weltgesundheitsorganisation 60% der EU-Bürger*innen mit Behinderungen Frauen mit Behinderungen sind. In der EU leben also rund 60 Millionen Frauen mit Behinderungen – zum Vergleich das ist die gleiche Anzahl an Einwohner*innen Italiens.
Trotzdem werden Frauen mit Behinderungen in politischen Programmen für Frauen zur Gewaltbekämpfung kaum bis gar nicht bedacht und dass obwohl Frauen und Mädchen mit Behinderungen 2- bis 5-mal so oft Gewalt erleben, als Frauen ohne Behinderungen.
Um das Erfordernis Frauen mit Behinderungen in allen Maßnahmen für Frauen einzubinden, zu unterstreichen braucht es hierzu auch mehr statistische Daten und die vorhandenen Daten zu Menschen mit Behinderungen müssen nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden.
Senada Hallicevic berichtete zu Gewalt an Frauen mit Behinderungen in Institutionen. Frauen mit „intellectual disabilities“ – mit Lernschwierigkeiten – erleben öfter, länger und von mehreren, verschiedenen Tätern sexuelle, psychische und physische Gewalt, vor allem wenn sie in Institutionen leben müssen. Inclusion Europe hat hierzu eine Studie durchgeführt „Leben nach der Gewalt“, die man unter diesen Link anrufen kann: https://www.inclusion-europe.eu/violence-against-women-with-intellectual-disabilities/
Isabella Caballero Perez berichtete von der Situation von Frauen mit Behinderungen in Spanien. Das spanische Strafrecht erlaubt nach wie vor die Zwangssterilisation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Dies verstößt gegen mehrere Artikel der UN-BRK, aber vor allem gegen Art.17 „Schutz der Unversehrtheit der Person“. Auch die „Istanbul Konvention“ („Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) verbietet Zwangssterilisation. Hier zeigt sich das Problem der Intransparenz von Staaten mit Verstößen gegen internationales Recht und Menschenrechte.
Claire Desaint erläuterte die verschiedenen Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, physische, psychische, sexualisierte, ökonomische Gewalt etc. In Frankreich gibt es aber kaum Daten zu häuslicher Gewalt – weder zu jener gegen Frauen allgemein noch zu jener gegen Frauen mit Behinderungen. Es gibt auch keine Daten zu Gewalt in Institutionen. Berichte von betroffenen Frauen zeigen, dass die Gewalt an Frauen mit Behinderungen tagtäglich passiert. Schon im Jahr 2015 wurde eine Telefon Helpline eingerichtet, um Frauen und Mädchen, die Gewalt erleben schnell helfen zu können. Durch die starke Nutzung dieser Helpline wissen sie, dass sehr viele Frauen und Mädchen von physischer, psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind. Die Gewalt an Frauen allgemein stieg dieses Jahr um ca. 32% an, auch jene an Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
Agnieszka Krol und Katarzyna Zeglicka berichten über die Gewalt, die Frauen mit Behinderungen in Polen erleben und über die Sensibilisierung, die nötig wäre, bei den Strafverfolgungsbehörden. Denn diese untergraben die Glaubwürdigkeit von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, wenn sie die von ihnen erlebte Gewalt darlegen und anzeigen möchten. Ein Schlüssel für Gewaltprävention ist, dass selbstbestimmte Leben von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu ermöglichen, denn es sind vor allem die Abhängigkeiten, die geschlechtsspezifische Gewalt begünstigen. Ein weiterer Missstand in Polen ist, dass es keine Sexualerziehung für Frauen mit Behinderungen gibt, daher glauben sie oftmals Übergriffe seien normal. Agnieszka und Katarzyna haben Workshops organisiert, um das Empowerment von Frauen mit Behinderungen zu stärken. Allerdings muss die Gewaltprävention vor allem bei Männern ansetzen, denn mehr als 95% der Gewalttäter sind Männern. Auch das Vorhaben der aktuellen, polnischen Regierung aus der Istanbul Konvention auszusteigen und die Beschneidung der Rechte von Frauen allgemein trägt zu der schwierigen Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen bei.
Juulte Holla: präsentiert die Ergebnisse der Studie Leben nach der Gewalt, die sie für Inclusion Europe durchgeführt hat. Für diese Studie führte sie mit sehr vielen Frauen mit Behinderungen, die in Institutionen leben oder gelebt haben, Gespräche. Sie arbeitete in den Gesprächen auch mit Bildern – jedes Bild steht für eine Form von Gewalt. Neben physischer, psychischer und sexueller Gewalt sind andere Gewaltformen z.B.: Tabletten bekommen, die man nicht braucht aber zur Ruhigstellung dienen; keine Privatsphäre haben (Zimmer mit mehreren Personen, Betreuungspersonal kommt ins Zimmer ohne zu klopfen, man wird ausgezogen, ohne dass diese Handlung angekündigt wird, usw.); nicht gehört werden bzw. nicht die Möglichkeit bekommen, zu sagen was man möchte und was man nicht möchte, sehr strikte Regeln wie zu einer gewissen Uhrzeit essen oder schlafen zu müssen, egal ob man das möchte, etc. Unter der direkten Gewaltausübung steckt also auch sehr viel strukturelle Gewalt. Außerdem wird den Frauen mit Behinderungen neben den Traumata, die sie erleben, permanent vermittelt, dass sie nicht genug sind. Im Zuge ihrer Studie wurde sie in Psychiatrien mit den schwersten Fällen von Gewalt an Frauen mit Behinderungen konfrontiert.
Rachel Eapen Paul stellt die „Istanbul Konvention“ vor („Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“). Der 4-P Ansatz der Konvention:
Prävention (Vorbeugung durch Awareness, Kampagnen, etc.), Protection (Schutz), Prosecution (Strafverfolgung), Integrated Policies bezieht sich auf die Makro-Ebenen des Staates, um Maßnahmen und Policies umzusetzen. Hier kann man das Webinar des EDFs zur Istanbul Konvention abrufen: Webinar on Istanbul Convention | European Disability Forum (edf-feph.org).
Die „Istanbul Konvention“ kann man unter diesem Link abrufen: 168075c1a8 (coe.int).
Marine Uldry ergänzt, dass es für die Umsetzung der Rechte von Frauen mit Behinderungen in Europa neben der „Istanbul Konvention“ auch die „Gender Equality Strategy“ gibt.