Allgemeine Bemerkung des UN-Komitees für die Rechte des Kindes Nummer 25 (2021): Digitale Rechte von Kindern und Jugendlichen
Zusammenfassung und Übersetzung: Gudrun Eigelsreiter
Das UN-Komitee für die Rechte des Kindes (UN-KRK) hat die Leitlinien nach zweijähriger Konsultation mit den Regierungen der Vertragsstaaten, zwischenstaatlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Kindern herausgegeben. Mehr als 700 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 9 und 21 Jahren wurden in 27 Ländern befragt, wie sich digitale Technologien auf ihre Rechte auswirken und welche Maßnahmen sie ergreifen möchten, um sie zu schützen. In den allgemeinen Bemerkungen des UN-KRKs wird betont, dass die Rechte jedes Kindes und Jugendlichen im digitalen Umfeld respektiert, geschützt und erfüllt werden müssen. Kinder und Jugendliche sollten Zugang zu altersgerechten und leistungsfähigen digitalen Inhalten und Informationen aus einer Vielzahl vertrauenswürdiger Quellen haben. (vgl. https://www.childinthecity.org)
Kapitel: Digitale Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
Das digitale Umfeld eröffnet Kindern mit Behinderungen neue Möglichkeiten soziale Beziehungen zu Gleichaltrigen eingehen zu können, Zugang zu Informationen zu erhalten sowie Teilhabe an öffentlichen Entscheidungsprozessen. Die Vertragsstaaten sollten diesen Weg beschreiten, die Schaffung neuer Barrieren verhindern und bestehende Barrieren für Kinder mit Behinderungen in der digitalen Umwelt verhindern.
Kinder mit verschiedenen Behinderungen, einschließlich körperlicher, geistiger, psychosozialer, auditiver und visueller Behinderungen sehen sich beim Zugang zum digitalen Umfeld mit unterschiedlichen Barrieren konfrontiert, wie beispielsweise mit digitalen Inhalten in nicht barrierefreien Formaten, beim eingeschränkten Zugang zu erschwinglichen Hilfsmitteln und Technologien zu Hause, in der Schule und in der Gemeinde. Die Vertragsstaaten sollten sicherstellen, dass Kinder mit Behinderungen Zugang zu Inhalt in barrierefreien Formaten haben und Policies beseitigen, die einen diskriminierenden Einfluss auf diese Kinder haben. Sie sollten den Zugang zu erschwinglichen assistiven Technologien gewährleisten, wo diese benötigt werden, vor allem für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die in Armut leben. Außerdem sollten Bewusstseinsbildungskampagnen abgehalten werden, Trainings und Ressourcen für Kinder mit Behinderungen, für ihre Familien und Personal in Bildungseinrichtungen und anderen relevanten Settings, damit alle genug Wissen und Fähigkeiten haben, um digitale Technologien effektiv nutzen zu können.
Die Vertragsstaaten sollten technologische Innovationen fördern, die den Anforderungen von Kindern mit verschiedenen Arten von Behinderungen entsprechen und sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen im Sinne der universellen Barrierefreiheit designed sind, damit sie ausnahmslos und ohne Anpassungen von allen Kindern benutzt werden können. Kinder mit Behinderungen sollten in Design und Aufbau von politischen Maßnahmen, Produkten und Dienstleistungen einbezogen werden, die die Verwirklichung ihrer Rechte in der digitalen Umgebung betreffen.
Kinder mit Behinderungen sind möglicherweise stärker von Risiken im digitalem Umfeld betroffen, einschließlich Cyberaggression sowie sexueller Ausbeutung und Missbrauch. Vertragsstaaten sollten die Risiken, denen Kinder mit Behinderungen ausgesetzt sind identifizieren und bekämpfen. Sie sollten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die digitale Umwelt für sie sicher ist. Gleichzeitig sollten die Vertragsstaaten Vorurteilen gegenüber Kindern mit Behinderungen entgegenwirken, die zu übermäßigen Schutz oder Exklusion führen können. Sicherheitsinformationen, Schutzstrategien, öffentliche Informationen, Dienste und Foren in Bezug auf das digitale Umfeld sollte in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden.
Englisches Original: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC/C/GC/25&Lang=en