Öffentliches Hearing für die Funktion des Behindertenanwaltes / der Behindertenanwältin
Das Öffentliche Hearing bezüglich der Bestellung des Österreichischen Behindertenanwalts / der Österreichischen Behindertenanwältin findet am 27.04. ab 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Sozialministeriumservice statt. Aufgrund der COVID-19 Situation sind keine externen Zuschauer*innen vor Ort eingeladen.
In die engere Auswahl gezogen und zum Hearing geladen wurden folgende Bewerber*innen:
- Dr. Hansjörg Hofer
- Mag. Kurt Kadavy
- Dr.in Petra Schön
Folgende Präsidiumsmitglieder des Österreichischen Behindertenrates sind teil der Hearing Kommission:
- Mag.a Maria Egger (FAB)
- Franz Groschan (KOBV)
- Dr.in Carina Pimpel (Lebenshilfe Österreich)
- Mag. Michael Svoboda (KOBV)
- Klaus Widl (CBMF)
Das Hearing wird vom Präsidium des Österreichischen Behindertenrates durchgeführt. Auf Basis dieses Hearings wird ein Gutachten erstellt und dem Sozialministerium vorgelegt. Die Ernennung des Behindertenanwaltes / der Behindertenanwältin erfolgt nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates durch Sozialminister Mückstein.
Barrierefreiheit: Das Hearing wird in Österreichische Gebärdensprache gedolmetscht.