Im Österreichischen Behindertenrat ist Gudrun Eigelsreiter verantwortlich für die NAP AG Digitalisierung und KI.
Das vorliegende Dokument „NAP Behinderung 2022-2030: Vorschläge des Österreichischen Behindertenrats zum Thema Digitalisierung und KI“
ist das Ergebnis einer vom Österreichischen Behindertenrat ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe, an der Vertreterinnen unserer Mitglieds- und Partnerorganisationen, und von anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Expertinnen aus der Praxis teilgenommen haben. Es beinhaltet Vorschläge für Ziele, konkrete politische Maßnahmen und Indikatoren (zur Messung der Fortschritte), um die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an den Chancen, die Digitalisierung und KI bieten, sicherzustellen.
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) verändern die Welt dramatisch, wir befinden uns gerade in einer vierten, technologischen Revolution. Für Menschen mit Behinderungen liegen in Digitalisierung und KI viele Chancen, um gesellschaftlich teilzuhaben. Es ist deshalb besonders wichtig, hier ALLE Menschen zu inkludieren und niemanden zurückzulassen. Die „digital literacy“ (die digitale Alphabetisierung) muss in Österreich generell vorangetrieben werden, genauso wie „digital empowerment“ für Menschen mit Behinderungen. Digitalisierung und KI sind Querschnittsmaterien und betreffen viele gesellschaftliche Bereiche wie: das Arbeitssystem, das Bildungssystem, das Gesundheitssystem, das Transportwesen bzw. den Verkehr, etc.
Angesichts des technologischen Fortschritts einerseits und des demographischen Wandels (Überalterung der Gesellschaft) andererseits wird es auch immer mehr Menschen geben, die im späteren Lebensalter auf eine barrierefreie Umwelt angewiesen sind. Dadurch können sich auch die Grenzen zwischen vermeintlicher „Normalität“ und Behinderung verschieben. Denn (digitale) Barrierefreiheit und „Universelles Design“[1] ist für viele, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen notwendig, um partizipieren zu können. Eine barrierefreie Welt ist für alle Menschen komfortabler.
Zum Download: NAP AG Digitalisierung und KI.PDF
[1] Wir verwenden den Begriff Universelles Design, um zu unterstreichen, dass Produkte, Apps, etc. universell nutzbar sein müssen. Dieser Begriff wird in der UN BRK Art.2 wie folgt erläutert„(…) ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. „Universelles Design“ schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie benötigt werden, nicht aus.“ https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062