Nationaler Aktionsplan Behinderung muss genutzt werden, um inklusives Bildungssystem zu etablieren
Österreich ist, wie auch bei der letzten Staatenprüfung durch den UN-Behindertenrechtsausschuss festgestellt, bei der Umsetzung der UN-BRK im Bereich der inklusiven Bildung säumig und verstößt damit gegen internationale Vereinbarungen. Im Jahr 2008 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ratifiziert. Österreich verpflichtet sich damit, Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe in allen Gesellschaftsbereichen zu ermöglichen. Ein zentraler Bestandteil der UN-BRK ist das Bekenntnis zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, das jede Form von Aussonderung verhindert.
Zurzeit wird in Österreich an der Finalisierung des Nationalen Aktionsplans Behinderung (NAP) für den Zeitraum 2022-2030 gearbeitet. Das Kompetenzteam Bildung des Österreichischen Behindertenrates stellte dem Bildungsministerium ein von den Expert*innen der Zivilgesellschaft erarbeitetes Positionspapier zur Verfügung. Eine konkrete inhaltliche Stellungnahme dazu steht jedoch noch aus. Einbindung der Zivilgesellschaft fand durch zwei Runde Tische statt, woran auch der Unabhängige Monitoringausschuss und die Behindertenanwaltschaft teilnahmen.
Mit der Veröffentlichung des Positionspapiers zu Inklusiver Bildung und einer Prioritätenliste unterstützt der Österreichische Behindertenrat die Schaffung eines umfassenden Aktionsplanes hin zu einem inklusiven Schulsystem.
Das Positionspapier umfasst drei Säulen:
- Aktionspläne mit konkreten Schritten für ein inklusives Bildungssystem vom Kindergarten bis hin zu tertiärer Bildung und lebenslangem Lernen
- Festlegung der Finanzierung inklusiver Bildung
- Ausbildung aller im Bereich inklusiver Bildung tätigen Personen
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Prozesssteuerungsgruppe einzurichten, in der Menschen mit Behinderungen in führender Position eingebunden sind.
Das Positionspapier zu Inklusiver Bildung und die Prioritätenliste finden Sie unter: behindertenrat.at/2021/04/nap-ag-bildung/
„Nachdem die ganze Periode (2012-2020) des ersten NAP verstrichen ist und im Bereich Bildung eher Rückschritte festgestellt werden mussten, ist es nun höchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Konkrete Vorschläge liegen schon längst vor. Jetzt muss man sie nur umsetzen (wollen)!“ (Prof. Wilfried Prammer, Pädagogische Hochschule Oberösterreich und Mitglied der Expert*innengruppe des Österreichischen Behindertenrates)
„Inklusion passiert nicht mit der Formulierung von Absichten und Maßnahmen. Sie erfordert konkrete Aktionen wie den Erlass spezifischer Lehrpläne, die Produktion entsprechender Lehr- und Lernmaterialien und beherzte Pilotprojekte. Wir sind bereit unsere Expertise zur Verfügung zu stellen. Werden die Regierungen bis 2030 bereit sein, die Mittel bereitzustellen?“ (Maga. Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes und Mitglied der Expert*innengruppe des Österreichische Behindertenrat).
„Herbert Pichler, der kürzlich verstorbene Präsidenten des Behindertenrates, kämpfte Zeit seines Lebens ganz besonders für Inklusive Bildung. Auch in Anerkennung seines Lebensweges muss diese einmalige Chance genutzt werden und ein umfassender Aktionsplan für Inklusive Bildung bis 2030 realisiert werden.“ (Michael Svoboda, Vize-Präsident des Österreichischen Behindertenrates)