Einigen Menschen mit Behinderungen wird (direkt nach der Schule) Arbeitsunfähigkeit attestiert. Die Bewertung der Arbeitsfähigkeit richtet sich dabei rein nach medizinischen Kriterien und die Fähigkeiten und Potenziale der Personen bleiben unberücksichtigt. Der Statut der Arbeitsunfähigkeit hat zur Folge, dass diese Personen keinen Zugang mehr zu Leistungen vom AMS und den NEBA-Leistungen haben, sondern in die Zuständigkeit der Behindertenhilfe der Länder fallen und damit de facto ihr ganzes Leben vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.
Ihnen bleibt im Regelfall nur die Möglichkeit einer Tätigkeit in einer Tages- bzw. Beschäftigungsstruktur, wo sie nicht eigenständig sozialversichert sind (außer in der Unfallversicherung) und für ihre Arbeit kein kollektivvertragliches Entgelt erhalten, sondern nur ein Taschengeld.
Einmal in einer Tages- bzw. Beschäftigungsstruktur angekommen, gibt es kaum Möglichkeiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.
All dies widerspricht der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die einen allgemeinen Arbeitsmarkt fordert, in dem alle Menschen (mit Behinderungen) ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen können.
Deshalb haben die Abgeordneten Heike Grebien, Kira Grünberg und Markus Koza einen Entschließungs-Antrag zu dem Thema gemacht.
Hier finden Sie den Entschließungsantrag in Leichter Sprache: Entschließungsantrag zu Arbeitschancen – Leichte Sprache.PDF
„Was ist ein Entschließungs-Antrag?
In einem Entschließung-Antrag äußert sich der Nationalrat zu einem wichtigen Thema.
In einem Entschließungs-Antrag gibt der Nationalrat einen Auftrag zu etwas, was gemacht werden soll.
Der Auftrag geht an den Nationalrat, oder an die Regierung.
Zum Beispiel kann der Nationalrat sagen: Ein bestimmtes Thema muss genauer angeschaut werden.
Oder der Nationalrat kann sagen: Ein bestimmter Bereich muss geändert werden.
Er kann auch sagen: Wir müssen diese Gesetze ändern, damit sie besser für die Menschen in Österreich werden.
Einen Entschließungs-Antrag stellen Abgeordnete zum Nationalrat.
Es müssen 5 Abgeordnete unterschreiben.“ (Auszug aus dem Entschließungsantrag)