COVID-19 – Informationen zum grünen, digitalen Nachweis/Pass
Zusammenfassung: Gudrun Eigelsreiter
Die EU-Kommission hat am 17. März 2021 die Einführung digitaler grüner Nachweise/Pässe vorgeschlagen. Damit sollen EU-Bürger*innen während der Covid-19-Pandemie ihr Recht auf Bewegungsfreiheit in der gesamten EU sicher ausüben können. Die digitalen grünen Nachweise sollen in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein.
Ein digitaler grüner Nachweis bestätigt, dass man entweder:
- gegen COVID-19 geimpft wurde,
- negativ auf COVID-19 getestet wurde oder
- eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht hat
Der Nachweis:
- hat ein digitales- und/oder ein Papierformat
- ist mit einem QR-Code ausgestattet
- ist kostenlos
- ist in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch ausgestellt
- ist verlässlich
- ist in allen EU-Staaten gültig
Die Ausstellung erfolgt durch die jeweils nationalen Behörden der EU-Staaten: z.B. Krankenhäuser, Testzentren oder Gesundheitsbehörden.
Es gibt sowohl eine digitale Version des Ausweises als auch eine Papierversion.
Beide Versionen verfügen über einen QR-Code mit Informationen sowie ein digitales Echtheitssiegel auf.
Der digitale grüne Nachweis soll in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden und damit geltende Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit aufheben.
Für EU-Bürger*innen oder Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU-Land Urlaub machen oder dort leben und über einen digitalen grünen Nachweis verfügen, gilt die gleiche Bewegungsfreiheit. Verlangt ein Mitgliedstaat von Inhabern eines digitalen grünen Nachweises weiterhin eine Quarantäne oder Tests, muss er dies der EU-Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten mitteilen und diese Entscheidung auch begründen.
Wie funktionieren die Impfnachweise:
- Dieser Pass enthält einen QR-Code mit digitaler Signatur zum Schutz vor Fälschung, die bei jeder Kontrolle überprüft werden
- Jede ausstellende Stelle (Krankenhaus, Testzentrum oder Gesundheitsbehörde) hat ihren eigenen digitalen Signaturschlüssel. Sämtliche Schlüssel sind EU-weit in einer sicheren Datenbank gespeichert.
- Die EU-Kommission wird eine Schnittstelle einrichten – über diese können alle Signaturen EU-weit überprüft werden. Personenbezogene Daten werden dabei nicht übermittelt, da sie zur Überprüfung der digitalen Signatur nicht erforderlich sind. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch bei der Entwicklung einer Software zur Überprüfung der QR-Codes unterstützen.
Man kann auch ohne Impfung in ein anderes EU-Land reisen: Der digitale grüne Ausweis ist keine Voraussetzung für die Bewegungsfreiheit. Denn die Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht in der EU. Der digitale grüne Nachweis kann auch Testergebnisse bescheinigen. Der Nachweis ermöglicht den EU-Staaten, die aktuellen Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit anzupassen. Er soll als Beleg für den Corona-Status einzelner Personen dienen und somit das Reisen erleichtern.
Es spielt dabei keine Rolle, mit welchem der in der EU zugelassenen Impfstoffen man geimpft wurde.
Die EU-Staaten können aber beschließen, diese Regelung auch auf innerhalb der EU Reisende auszudehnen, die einen anderen Impfstoff erhalten haben.
Der Nachweis enthält nur notwendige Informationen:
- wie Name,
- Geburts- und
- Ausstellungsdatum sowie
- Angaben zu Impfstoff/Test/Genesung
- und ein individuelles Erkennungsmerkmal
Die Daten der Nachweise dürfen von den Behörden der besuchten Länder nicht gespeichert werden. Zu Authentifizierungszwecken wird nur die Gültigkeit des Nachweises kontrolliert, indem überprüft wird, wer ihn ausgestellt und unterzeichnet hat. Alle gesundheitsbezogenen Daten verbleiben bei dem Mitgliedstaat, der den digitalen grünen Nachweis ausgestellt hat.
Die EU-Kommission richtet eine digitale Infrastruktur ein, damit die Echtheit der digitalen grünen Zertifikate im Sommer leichter überprüft werden kann. Die EU-Staaten nehmen die erforderlichen Änderungen in ihren jeweiligen Patientendatensystemen auf.
Mehr Infos unter: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/covid-19-digital-green-certificates_en
EDF: COVID-19-Pass muss barrierefrei sein!
Das Europäische Parlament hat am 29. April 2021 seinen Standpunkt über die Verordnung zur Festlegung der Merkmale für den digitalen, grünen COVID-19-Pass diskutiert und angenommen. Im März 2020 hat die Europäische Kommission diese Initiative vorgestellt, die die gegenseitige Anerkennung der Informationen der Bürger*innen über COVID-19-Impfungen und -Tests erleichtern soll, damit man frei innerhalb der EU reisen kann.
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission befasste sich jedoch nicht ausreichend mit der Barrierefreiheit dieser persönlichen Gesundheitsinformationen für Menschen mit Behinderungen. Das EDF bereitete eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor, die unter den Mitgliedern der „Disability-Intergroup“ des EU-Parlaments verteilt und schließlich in die Position des EU-Parlaments aufgenommen wurden.
Diese Änderungen beziehen sich ausdrücklich auf die Barrierefreiheit des digitalen, wie auch des papierbasierten Ausweises, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsinformationen haben wie alle anderen Bürger*innen. Die EDF-Position betonte auch, wie wichtig es ist, Menschen mit Behinderungen und ihre repräsentativen Organisationen in die Entwicklung dieses Zertifikats einzubeziehen, und dass Personen mit bereits bestehenden Bedingungen, die nicht geimpft werden können, aufgrund dieses Passes nicht diskriminiert werden.
In diesem Sinne begrüßt EDF, dass die Verordnung über die Bewegungsfreiheit der EU-Bürger*innen in keiner Weise einschränkt, und bekräftigt die Forderung, COVID-19-Impfungen und -Tests für Menschen mit Behinderungen barrierefrei und preislich erschwinglich zur Verfügung zu stellen. Sobald sich das EU-Parlament und der Rat auf eine endgültige Verordnung einigen, wird die Kommission die technischen Spezifikationen dieses Ausweises entwickeln. Dabei müssen die Anforderungen und Standards für die Barrierefreiheit auf dem neuesten Stand der Technik eingehalten werden.
Englisches Original des EDFs unter: https://www.edf-feph.org/the-eu-parliament-wants-the-covid-19-vaccination-and-test-certificate-to-be-accessible-to-persons-with-disabilities/