BK Kurz empfängt Lebenshilfe und Behindertenrat zum Protesttag für Menschen mit Behinderungen am 5. Mai
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können. Der Österreichische Behindertenrat setzt sich für einen offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt ein. Zum 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, werden Bundeskanzler Sebastian Kurz 7 Kernforderungen zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes übergeben.
Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen
Die Arbeitslosigkeit ist unter Menschen mit Behinderungen deutlich höher als unter Menschen ohne Behinderungen und die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen deutlich niedriger als unter Menschen ohne Behinderungen. Damit sind sie in einem hohen Ausmaß vom Arbeitsmarkt und damit einem zentralen Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe ausgenommen.
Arbeitsunfähigkeit
Besonders drastisch ist die Situation der ca. 24.000 Menschen, denen (frühzeitig) Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde und die damit de facto ihr ganzes Leben vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Sie sind in Tages- bzw. Beschäftigungsstrukturen tätig und haben keine eigenständige Sozialversicherung (außer in der Unfallversicherung) und erhalten für ihre Arbeit kein kollektivvertragliches Entgelt, sondern nur ein Taschengeld. Der gesetzliche Arbeitnehmer*innenschutz, Urlaub, Krankenstand, Mitarbeiter*innenvorsorge sowie Arbeitsverfassung (z.B. gewerkschaftliche Vertretung) gelten für sie nicht
7 Schritte zum inklusiven Arbeitsmarkt
„Die Bundesregierung zeigt echten Willen, den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen inklusiv zu gestalten. Mit den 7 Kernforderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt, die von und mit den Mitgliedsorganisationen des Österreichischen Behindertenrates erarbeitet wurden, zeigen wir auf, welche konkreten Schritte wir jetzt gemeinsam gehen müssen“, zeigt sich Michael Svoboda (Präsident des Behindertenrates) optimistisch.
- Alle Menschen mit Behinderungen müssen das Recht haben, Unterstützungen des AMS und der NEBA-Projekte in Anspruch zu nehmen. Auch jene Menschen die derzeit als arbeitsunfähig gelten.
- Berufliche Unterstützungs- und Weiterbildungsleistungen müssen für alle Menschen mit Behinderungen bedarfsgerecht und barrierefrei angeboten werden.
- Auch Menschen mit Behinderungen, die als „arbeitsunfähig“ gelten, muss durch ein Grundsatzgesetz des Bundes die Möglichkeit eingeräumt werden, zu arbeiten, sozialversichert zu sein und ein faires Gehalt zu bekommen.
- Menschen mit Behinderungen müssen einen Anspruch auf einen Lohnkostenzuschuss haben, der sich an ihrem Unterstützungsbedarf bemisst.
- Wenn behinderungsbedingt keine Arbeit in Vollzeit möglich ist, muss ein individualisiertes Arbeitszeitmodell bei vollem Lohnausgleich zur Anwendung kommen.
- Menschen mit Behinderungen müssen flexibel zwischen Nichtbeschäftigung, Beschäftigung in Beschäftigungsstrukturen/Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können, ohne dass es für sie Nachteile gibt.
- Der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen soll durch ein standardisiertes Assessment festgestellt werden und zu einem Rechtsanspruch auf die erforderlichen Unterstützungsleistungen (Assistenz, Hilfsmittel, etc.) führen. Das Assessment muss danach ausgerichtet sein, die Ressourcen und Fähigkeiten zu erkennen und zu bewerten.
Detailinformationen zu den 7 Kernforderungen finden Sie hier: Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt – Österreichischer Behindertenrat