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Arbeit: Menschen mit Behinderungen haben das Recht ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können

Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt

4. Mai 2021

In sieben Schritten zum inklusiven Arbeitsmarkt

Der Österreichische Behindertenrat legt gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen diese 7 konkreten Schritte für den Weg zum inklusiven Arbeitsmarkt vor:

  1. Beseitigung der Zugangshürde zu Leistungen des Bundes (Ausgleichstaxfonds nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice/AMS, NEBA-Leistungen des Sozialministeriumsservice/SMS) für Personen, die gegenwärtig als „arbeitsunfähig“ gelten.
  2. Schaffung eines bedarfsgerechten Zugangs zu berufsunterstützenden Maßnahmen, Beratungs- und Vermittlungsleistungen und Ermöglichung von Fort- und Weiterbildung.
  3. Erlassung eines Grundsatzgesetzes des Bundes, um für Personen, die gegenwärtig als arbeitsunfähig gelten, in den behindertenrechtlichen Materiengesetzen der Länder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter Anwendung des Arbeitsrechts auf Grundlage einer kollektivvertraglichen Entlohnung zu verankern.
  4. Etablierung eines personenbezogenen Lohnkostenzuschusses, der sich nach der prozentuellen Bewertung des Unterstützungsbedarfs der Person bemisst. Die finanziellen Ressourcen sollen aus einem Inklusionsfonds stammen.
  5. Schaffung von individualisierten Arbeitszeitmodellen bei vollem Lohnausgleich zugunsten von Personen, denen behinderungsbedingt eine Arbeit in Vollzeit nicht möglich ist.
  6. Errichtung eines inklusiven, durchlässigen Arbeitsmarktes, in dem flexible Übergänge zwischen Nichtbeschäftigung, Beschäftigung in Beschäftigungsstrukturen/Werkstätten, in sozialwirtschaftlichen Betrieben und am ersten Arbeitsmarkt möglich sind. Ein Wechsel der Beschäftigungsform darf dabei nicht zu einem Verlust der Ansprüche führen.
  7. Etablierung eines standardisierten Assessment des Unterstützungsbedarfs auf Basis der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health/WHO), dessen Ergebnisse für alle Bereiche des Sozialrechts im Bereich des Bundes und der Bundesländer Geltung beanspruchen. Dabei muss ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Assessment bestehen, die Bewertung ressourcen- und fähigkeitsorientiert sowie partizipativ ausgestaltet sein und die betroffene Person das Recht haben, eine Vertrauensperson beizuziehen. Zugleich muss eine Rechtsanspruchs auf die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen (Assistenz, Hilfsmittel, Pflege) auf Grundlage des vorangegangenen Assessments eingeräumt werden.

Zum Download: 7 Umsetzungsschritte für einen inklusiven Arbeitsmarkt.PDF

Teilaspekt Arbeitsunfähigkeit

Der Österreichische Behindertenrat hat mit vielen anderen Organisationen im Jahr 2019 seine Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt vorgelegt. Darin wird nach Lebensphasen aufgeschlüsselt (von der Geburt bis zur Pension) dargelegt, welche Maßnahmen von der öffentlichen Hand ergriffen werden müssen, um in Österreich einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen.

Durch das aktuelle Regierungsprogramm („Lohn statt Taschengeld“), den Sonderbericht der Volksanwaltschaft und einigen Entschließungsanträgen des National- und Bundesrates ist in den letzten Monaten insbesondere die Situation jener Menschen, denen Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde und die damit de facto ihr ganzes Leben vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, in den Fokus gerückt. Diese Personen sind momentan in Beschäftigungsstrukturen/ Werkstätten ohne Entlohnung und ohne sozialversicherungsrechtliche Absicherung tätig, was vielfach als diskriminierend und jedenfalls der UN-BRK widersprechend angesehen wird.

Daher hat der Österreichische Behindertenrat, mit seinen Mitgliedsorganisationen, einen internen Prozess gestartet um diesen Teilaspekt näher zu beleuchten.

Zum Download: Umsetzungspapier Inklusiver Arbeitsmarkt Arbeitsunfähigkeit.PDF

 

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