Zusammenfassung von Gudrun Eigelsreiter
Original unter: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=89&furtherNews=yes&newsId=9968#navItem-2
Um die immer größere Anzahl an von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Kindern aufzufangen, wollte die EU-Kommission schon lange eine EU-weite Kindergarantie etablieren. Vorrangiges Ziel der Garantie ist die Förderung der Chancengleichheit aller Kinder. Zur Vorbereitung holte die EU-Kommission zusammen mit Kinderrechtsorganisationen die Ansichten von rund 10000 Kindern (unter 18 Jahren) ein. Eines der prägnantesten Ergebnisse war, dass Kinder weiterhin aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Ethnie, ihres Status oder ihrer sexuellen Identität unter sozioökonomischer Ausgrenzung und Diskriminierung leiden.
Rund 18 Millionen Kinder in der EU (das sind über 20 Prozent aller Kinder in der EU) leben in Haushalten, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren oder sind. Diese Kinder und als Erwachsene, dann deren Kinder sind von einem generationenübergreifenden Kreislauf der Benachteiligung betroffen. Die Europäische Kindergarantie möchte diesen Kreislauf durchbrechen. Im Rahmen der Europäischen Kindergarantie wird den EU-Staaten empfohlen, Kindern in Armut und Not kostenlosen, leicht zugänglichen Zugang zu folgenden Leistungen zu gewähren:
- frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung – z. B. Vermeidung segregierter Klassen
- Bildung und schulbasierte Tätigkeiten – z. B. angemessene Ausrüstung für Fernunterricht und Schulausflüge
- mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag und
- im Gesundheitswesen – z. B. Erleichterung des Zugangs zu ärztlichen Untersuchungen und Gesundheitsvoruntersuchungen
Die EU-Kommission empfiehlt den EU-Staaten außerdem, Kindern effektiven Zugang zu gesunder Nahrung und angemessenem Wohnraum zu bieten: Kinder sollen z.B. auch außerhalb der Schultage gesunde Mahlzeiten erhalten, und obdachlose Kinder und ihre Familien sollten Zugang zu einer angemessenen Unterkunft haben. Dabei ist es wichtig, dass die EU-Staaten die Bedürfnisse von den oftmals benachteiligten Kindergruppen im Fokus haben, z. B.
- von Kindern mit Behinderungen,
- von Kindern aus prekären familiären Verhältnissen,
- von Kindern mit Migrationshintergrund,
- Kinder einer Minderheit,
- obdachlose Kinder
- oder Kinder in alternativer Betreuung.
EU-Mittel zur Unterstützung dieser Maßnahmen stehen durch folgende Fonds zur Verfügung:
- durch den „Europäischen Sozialfonds Plus“ zur Finanzierung von Projekten zur Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der Investition in Menschen
- durch den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“,
- durch „InvestEU“ und
- durch den „EU-Plan zur Aufbau- und Resilienzfazilität“
Die Regierungen der EU-Staaten werden aufgefordert, der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Annahme nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorzulegen. Die EU-Kommission wird die Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen und gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen aussprechen.
EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen kündigte in ihren politischen Leitlinien für 2019-2024 die Europäische Kindergarantie an. Die Europäische Kindergarantie ergänzt die zweite Säule der „EU-Kinderrechtsstrategie“. Sie ist auch ein wichtiges Ergebnis des Aktionsplans für die „Europäische Säule sozialer Rechte“. Im Aktionsplan wird vorgeschlagen, dass die EU die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, darunter rund 5 Mio. Kinder, bis 2030 um mindestens 15 Millionen senken muss.