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grünes Rechteck mit Text: Presseaussendung. Die Leistungen im Rahmen der Grundversorgung müssen an die Bedarfe von geflüchteten Personen mit Behinderungen angepasst werden.

Mangelhafte Grundversorgung für geflüchtete Menschen mit Behinderungen

8. April 2022

Die Leistungen im Rahmen der Grundversorgung müssen an die Bedarfe von geflüchteten Personen mit Behinderungen angepasst werden.

Unter den zahlreichen Personen, die aus der Ukraine nach Österreich flüchten, befinden sich auch Menschen mit Behinderungen. Ihre behinderungsbedingten Bedarfe wie etwa Hilfsmittel und Unterstützung werden vom Staat Österreich nicht ausreichend abgedeckt. Geflüchtete Menschen mit Behinderungen haben nach den Behindertenhilfe-Gesetzen der Bundesländer keinen Anspruch auf Leistungen aus der Behindertenhilfe (z.B. Betreuung, Assistenz, usw.). Ihre Bedarfe werden aber auch nicht im Rahmen der Grundversorgung abgedeckt, auf die alle nach Österreich geflüchteten Personen Anspruch haben.

Grundversorgung an geflüchtete Menschen mit Behinderungen anpassen

Viele Menschen mit Behinderungen können auf der Flucht die benötigten Medikamente und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Krücken, usw.) nicht mitnehmen. Diese sind aber neben Betreuungsleistungen und psychosozialer Unterstützungsleistungen wesentliche Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Es ist daher unbedingt nötig, dass diese Leistungen im Rahmen der Grundversorgung, die durch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern geregelt ist, erbracht werden.

„Die Grundversorgungsvereinbarung sieht medizinische und soziale Unterstützungsleistungen für geflüchtete Menschen grundsätzlich vor. Jetzt ist es an der Zeit, die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen“, betont Mag. Michael Svoboda. Darüber hinaus fordert der Präsident des Österreichischen Behindertenrats barrierefreie Unterkünfte.

Behinderungsbedingte Bedarfe bei Registrierung erfassen

Um geflüchtete Menschen mit Behinderungen mit allem zu versorgen, was sie benötigen, müssen ihre behinderungsbedingten Bedarfe bereits bei der Registrierung in Österreich erfasst werden. Außerdem ist die Barrierefreiheit staatlicher und privater Unterkünfte zu erfassen, um eine zielsichere Zuteilung zu ermöglichen.

„Geflüchtete Menschen mit Behinderungen dürfen nicht vergessen werden. Sie haben fernab ihrer Heimat keine Netzwerke und meist auch keine Hilfsmittel für ein selbstbestimmtes Leben. Damit Österreich seine humanitäre Pflicht erfüllen kann, braucht es ein koordiniertes Vorgehen des Innenministeriums und der Bundesländer“, so Behindertenrats-Präsident Svoboda.

Die detaillierten Forderungen wurden im offenen Brief des Österreichischen Behindertenrats veröffentlicht.

Rückfragen & Kontakt

Österreichischer Behindertenrat
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
k.huber-eibl@behindertenrat.at

> Presseaussendung: Mangelhafte Grundversorgung für geflüchtete Menschen mit Behinderungen (PDF)

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