Der Global Accessibility Awareness Day (GAAD) (deutsch: Weltweiter Aktionstag für digitale Barrierefreiheit) fokussiert auf digitalen Zugriff und Inklusion für Menschen mit Behinderungen. Er findet jedes Jahr am dritten Donnerstag im Mai statt, heuer am 19. Mai.
Was bedeutet „Accessibility“?
Accessibility ist ein englisches Wort und heißt so viel wie zugänglich oder barrierefrei.
Accessibility ist mehr als Barrierefreiheit, denn sie umfasst auch Zugänglichkeit und Nutzer*innenfreundlichkeit, insbesondere im digitalen Raum.
Durch die Zunahme der Digitalisierung in den letzten Jahren gewinnt die digitale Barrierefreiheit immer mehr an Bedeutung. Sind Inhalte nicht „accessible“, werden Menschen mit Behinderungen von deren Nutzung ausgeschlossen. Darauf will der Global Accessibility Awareness Day (GAAD) aufmerksam machen.
Auf der Website des Global Accessibility Awareness Day heißt es: „Der Zweck von GAAD ist es, alle dazu zu bringen, über digitalen Zugang und Inklusion und Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu sprechen, nachzudenken und zu lernen.“ Außerdem soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Menschen ein Recht darauf haben, gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen zu können. „Jemand mit einer Behinderung muss in der Lage sein, webbasierte Dienste, Inhalte und andere digitale Produkte mit dem gleichen Erfolg zu erleben wie Menschen ohne Behinderungen.“
Was sind die Vorteile?
Von digitaler Barrierefreiheit profitieren alle! Sind Medien barrierefrei gestaltet, erhöht dies die Qualität der Inhalte und macht sie besser verfügbar. Informationen werden dadurch für Menschen mit Behinderungen zugänglich. So können sie selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben und beispielsweise Webseiten und soziale Medien eigenständig nutzen. Von nutzer*innenfreundlichem Design, guten Kontrasten und unkomplizierter Bedienung haben alle etwas! So soll der GAAD darauf aufmerksam machen, wie sich die Bedienbarkeit digitaler Inhalte verbessern lässt.
Gesetzliche Verpflichtung
Digitale Barrierefreiheit ist keine freiwillige Sache. Digitale Inhalte öffentlicher Stellen müssen laut Gesetz in Österreich barrierefrei sein. So sollen die Inhalte für alle Nutzer*innen gleichberechtigt zugänglich sein. Das ist im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) geregelt. Laut diesem Gesetz müssen alle digitalen und mobilen Inhalte öffentlicher Stellen barrierefrei sein und einem Kriterienkatalog entsprechen.
Auf EU-Ebene gibt es den European Accessibility Act („Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit”). Dieser wurde im Frühjahr 2019 als EU-Richtlinie 2019/882 verabschiedet und muss bis spätestens Juni 2025 angewendet werden. Somit werden auch auf Unternehmen in der EU einklagbare Verpflichtungen zukommen.
Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte
Durch die Europäische Kommission empfohlene Web Accessibility (WAI)-Richtlinien liefern fundierte Anhaltspunkte zur barrierefreien Programmierung und unterscheiden zwischen drei Konformitätsstufen, die insgesamt ein Höchstmaß an Barrierefreiheit gewährleisten.
Veranstaltungen zum GAAD
Am 19. Mai finden weltweit verschiedene Veranstaltungen anlässlich des Global Accessibility Awareness Day statt.
- Meta: Accessibility Summit – Facebook Live: Accessibility Summit | Facebook
- Atos: GAAD 2022 – Online Veranstaltung: GAAD 2022-DACH – Atos
- Landesbehindertenbeauftragte Bremen: Veranstaltungsreihe „Künstliche Intelligenz und Teilhabe“: Veranstaltungsreihe „Künstliche Intelligenz und Teilhabe“ in Bremen im Mai 2022 – Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen
>> zur Registrierung
Service-Links Web Accessibility
- Global Accessibility Awareness Day (GAAD)
- W3C Web Accessibility Initiative (WAI)
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) (BGBl. I Nr. 59/2019) igF
- Barrierefrei: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.0
- accessible media – Zugang für alle
- A-TAG (Accessibility-Tag in Wien)
Andrea Strohriegl und Kerstin Huber-Eibl