Die Freistellungsregelung für Risikogruppen endet mit 30. Juni 2022 und wird über den Sommer ausgesetzt. Sollte es das Pandemiegeschehen erforderlich machen, wird die Dienstfreistellung bei vollen Bezügen im Herbst wieder eingesetzt.
Bis Ende des Jahres 2022 ist eine Verlängerung der Dienstfreistellung für Beschäftigte mit einem COVID-19-Risiko-Attest möglich. Entsprechende Verordnungen, die eine tatsächliche Freistellung vorsehen, werden in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen erlassen. Die Freistellungsregelung für Risikogruppen endet mit 30. Juni 2022. Über den Sommer soll die Maßnahme ausgesetzt werden. Sollte es das Pandemiegeschehen erforderlich machen, wird die Dienstfreistellung bei vollen Bezügen im Herbst wieder eingesetzt, da die gesetzliche Grundlage für eine rasche Wiedereinführung bereits vorhanden ist.
Die Möglichkeit der Dienstfreistellung von Risikogruppen bei vollen Bezügen dient als Schutz für Arbeitnehmer*innen, sofern die Möglichkeit von Homeoffice nicht gegeben ist und keine praktikablen Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden können. Für Angehörige der Risikogruppe sollen nach wie vor Schutzmaßnahmen getroffen werden.