Ab 1. Juli 2022 soll Dr. Gerhard Jelinek die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) leiten.
Der ehemalige Präsident des Wiener Oberlandesgerichts soll nach dem Beschluss der Wiener Landesregierung die Leitung der Pflege-, Patientinnen und Patientenanwaltschaft von Dr. Sigrid Pilz übernehmen, die diese Funktion zehn Jahre lang ausgeübt hat. Jelinek setzte sich in einem mehrstufigen Hearingverfahren, zu dem sich 24 Personen beworben haben, durch.
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Die WPPA bietet Patient*innen und Bewohner*innen und/oder deren Vertrauenspersonen außergerichtlich und kostenlos Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens in Wien. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen u.a. Krankenanstalten, Wohn- und Pfegeheime, Ambulatorien, niedergelassene Ärzt*innen, Rettung, Krankenbeförderung, Sozialversicherungen, Krankenkassen, Apotheken und Hebammen.
Die Rechte von Patient*innen und Bewohnerinnen sind gesetzlich sowie in der Patientencharta geregelt. Die WPPA unterstützt betroffene Personen, sich einen Überblick zu verschaffen und unterstützt deren Anliegen in folgenden Bereichen: Wiener Gesundheitswesen und Pflegebereich, Patient*innen- und Bewohner*innenrechte, deren Geltendmachung und Durchsetzung, Hauskrankenpfege und Soziale Dienste, Pfege- und Betreuungsfragen, Sozialversicherungsangelegenheiten, Kostenfragen und bei Kommunikationsproblemen. Die WPPA unterstützt Patient*innen und Bewohner*innen sowie deren Angehörige bei der Klärung vermuteter medizinischer oder pfegerischer Behandlungsfehler sowie bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Sie nimmt Beschwerden aus dem Wiener Gesundheitswesen und Pfegebereich entgegen, prüft Mängel und Missstände und bietet Lösungsvorschläge an. Darüber hinaus steht die WPPA bei Konfikten im Gesundheits- und Pfegebereich, in Sozialversicherungsangelegenheiten, Pflegegebühren- und Honorarfragen sowie bei Kommunikationsproblemen und Organisationsdefziten vermittelnd zur Seite.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der WPPA ist die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit dieser Einrichtung. Diese ist durch eine landesverfassungsgesetzliche Bestimmung ausdrücklich garantiert und ermöglicht es, die Interessen von Patient*innen und Bewohner*innen ohne Einfussmöglichkeit von außen zu vertreten.
„Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem designierten Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt und hoffe, dass zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erzielt werden“, erklärte Klaus Widl, erster Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats.