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Pressekonferenz zum Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) am 20. Juni 2022 im Presseclub Concordia, Foto: Kerstin Huber-Eibl

NAP hat Optimierungspotenzial

20. Juni 2022

Behindertenrat fordert Nachbesserung bei zahlreichen Punkten

Im Rahmen einer Pressekonferenz kritisierten Vertreter des Österreichischen Behindertenrats, des Monitoringausschusses und der Behindertenanwaltschaft am 20. Juni 2022 den Entwurf des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030. Die zuständigen staatlichen Stellen sind aufgefordert, die Kritikpunkte noch vor dem Beschluss des NAP im Ministerrat zu beheben.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) soll die im Jahr 2008 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich umgesetzt werden. 2012 wurde vom Ministerrat der erste NAP (2012-2020) beschlossen. Da die UN-BRK nach dessen Auslaufen noch nicht umgesetzt war, entschied sich die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder, einen weiteren NAP zu erstellen (NAP 2022-2030). Die bis zum Sommer 2021 von Teams in allen Bundesministerien und Ländern erarbeiteten Beiträge wurden an das Sozialministerium übermittelt und unter Beiziehung einer Redaktionsgruppe zu einem Gesamt-NAP zusammengefügt.

Der Österreichische Behindertenrat versuchte, sich von Beginn an in den Prozess einzubringen. Mit den Mitgliedsorganisationen wurden Papiere zu allen wichtigen Themen erarbeitet und an die Ministerien übermittelt. Leider bezogen nur wenige Teams den Behindertenrat in die Beitragserarbeitung ein, obwohl die UN-BRK staatlichen Stellen vorschreibt, Menschen mit Behinderungen bei allen Vorhaben, die sie betreffen, zu inkludieren. Vor kurzem wurde der Entwurf für den NAP begutachtet und soll vor dem Sommer vom Ministerrat beschlossen werden.

„Die Mängel im vorliegenden NAP-Entwurf müssen noch vor dem geplanten Ministerratsbeschluss behoben werden. Wir hoffen auf ein politisches Einlenken und dass unsere Stellungnahme zum Entwurf doch noch ernst- und aufgenommen wird. Sollten unsere Menschenrechte weiterhin ignoriert werden, sind wir Menschen mit Behinderungen erstmals seit vielen Jahren wieder gezwungen, auf die Straße zu gehen, um für ganz normale Menschenrechte, zu denen sich Österreich schon vor 14 Jahren bekannt und verpflichtet hat, zu demonstrieren“, erklärte Klaus Widl, interimistischer Präsident des Österreichischen Behindertenrats sowie Gründer und Präsident CBMF – Club behinderter Menschen und ihrer Freunde.

Rückschritte bei inklusiver Bildung und De-Institutionalisierung

Der Monitoringausschuss hat den NAP-Entwurf in Hinblick auf die Übereinstimmung mit der UN-BRK analysiert und stellte fest, dass der NAP 2022-2030 in vielen Punkten nicht bzw. nur sehr partiell zur Umsetzung der UN-BRK geeignet ist. Wie der UN-Fachausschuss bei seiner letzten Überprüfung des Vertragsstaates festhielt, ist Österreich in vielen Punkten seit Jahren säumig. Mit dem aktuellen NAP-Entwurf werden diese Problemlagen nicht angegangen und die Handlungsempfehlungen des Fachausschusses, die im Zuge der Staatenprüfung 2013 an Österreich übergeben wurden, nicht beachtet.

In den Bereichen inklusive Bildung und De-Institutionalisierung muss gar von Rückschritten gesprochen werden, andere Bereiche wie jene der Elternschaft oder Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden gänzlich ignoriert. Der NAP enthält auch keine einheitliche Strategie für alle Bundesländer. Einzelne Maßnahmen sind daher nur in einzelnen Bundesländern vorgesehen, jedoch nicht in allen. Es ist nicht mit der UN-BRK vereinbar, wenn die Postleitzahl darüber entscheidet, welchen Leistungsanspruch eine Person mit Behinderungen hat.

„Der neue Aktionsplan sieht nicht die notwendigen Schritte vor, um die dringlichen Veränderungen endlich anzugehen. Diese Veränderungen sind auch keine Fleißaufgabe, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung, die aus der 2008 ratifizierten UN-Konvention entsteht. Das Potential des neuen Aktionsplanes wurde nicht genutzt“, verdeutlichte HS-Prof. Mag. Dr. Tobias Buchner vom Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Finanzierung durch Inklusionsfonds erforderlich

Laut Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer soll der NAP 2022-2030 die wichtigsten Vorhaben der Politik für Menschen mit Behinderungen in den nächsten neun Jahre darstellen. Zu deren Umsetzung seien finanzielle Ressourcen unabdingbar.

„Ohne eine konkrete und verbindliche Aussage des Bundes und der Länder zur monetären Bedeckung des NAP ist er das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wird! Wir fordern daher die Schaffung eines Inklusionsfonds, zu dem der Bund und alle Länder beitragen; 500 Mio € jährlich für die 1,4 Mio Menschen mit Behinderungen in Österreich“, so Dr. Hansjörg Hofer, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung.

Dokumentation des Scheiterns

„Leider zeigte sich in den letzten beiden Jahren, dass ein konkreter und ambitionierter Aktionsplan am fehlenden Willen der Beteiligten scheitert. Wie soll ohne Abbau der Heime, die Umsetzung der Inklusion in der Schule oder die Finanzierung einer österreichweiten Persönlichen Assistenz die Umsetzung UN-BRK gelingen? Über weite Strecken ist der Entwurf des NAP eine Dokumentation des Scheiterns. Reißt die Politik noch das Ruder herum?“, fragte Martin Ladstätter, MA, Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrats und Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben.

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