Ab 1. August 2022 gelten für Menschen, die mittels Antigen- oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getetstet wurden, nur noch sogenannte Verkehrsbeschränkungen für 10 Tage, nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Es wird keine Quarantäne mehr geben. Wenn sich Infizierte anderen Menschen auf weniger als zwei Meter nähern, müssen sie eine FFP2-Maske tragen. Krankenanstalten, Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte dürfen von positiv getesteten Menschen nicht betreten werden. Dies betrifft aber nicht infizierte Arbeitnehmer*innen. Generell ist Arbeiten für Infizierte möglich, sofern sie sich nicht krank fühlen und ständig eine FFP2-Maske tragen. Die Verordnung zur Dienstfreistellung von Risikogruppen und die telefonische Krankmeldung werden mit August wiedereingeführt.
Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch, Arbeitsminister Martin Kocher und Chief Medical Officer Katharina Reich stellten im Rahmen einer Pressekonferenz am 26. Juli 2022 den Schutz von Risikogruppen durch Impfen und Medikamente, die Entscheidung zu Absonderung oder Verkehrsbeschränkung, die Präsentation des Variantenmanagementplans (VMP) sowie den Schutz von Risikogruppen am Arbeitsplatz mittels Wiedereinführung der Risikogruppenverordnung und der telefonischen Krankmeldung vor.
„Wir müssen versuchen, nach zwei Jahren Pandemie einen Weg zu finden, […] um aus dem Krisenmodus herauszukommen“, erklärte Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch einleitend. Die COVID-19-Pandemie habe in jeder Hinsicht Spuren hinterlassen. Etwa 20.000 Menschen seien daran verstorben, und viele Menschen würden an Folgeerkrankungen leiden. Es habe sich aber auch gezeigt, dass die Pandemie vielfältige psychische und soziale Auswirkungen gehabt habe und nach wie vor habe. Weltweit hätten Angstzustände und Depressionen zugenommen und die soziale Ungerechtigkeit habe sich verschärft.
Vier möglich Szenarien
„Wir haben […] zwei Instrumente, die es uns ermöglichen, einen besseren Umgang mit der Pandemie zu finden und diese Krankheit wirksam zu bekämpfen: Das ist zum einen die Impfung, und zum anderen sind es die Medikamente, die wir haben“, fuhr Rauch fort. Der Variantenmanagementplan sei ein Strategiepapier, in dem vier möglich Szenarien festgehalten werden.
„Wir bilden eine Variante ab, die einen Übergang in einen Normalzustand bedeutet, bis hin zu einer möglichen Variante – wir wissen es nicht, sie möge nicht kommen –, die auftauchen könnte, die völlig mutiert ist und wieder zu schweren Verläufen und hochkomplexen Ansteckungsgeschehen führen kann. Diese vier Szenarien sind abgebildet, und entlang dieser Szenarien sind alle Maßnahmen ausdetailliert: Vom Testen über die Surveillance bis hin zur Impfung und Medikamentenabgabe gibt es angepasste Szenarien für alle diese Bereiche“, so Rauch. Es sei das Bestreben der Bundesregierung, ein möglichst einheitliches Vorgehen in allen Bereichen zustande zu bekommen.
Variantenmanagementplan (VMP) (nicht barrierefrei) (PDF, 2 MB)
Absonderung und Quarantäne
„Wir machen jetzt Verkehrsbeschränkungen statt verpflichtender Quarantäne“, erklärte der Gesundheits- und Sozialminister. Das bedeute, dass es künftig statt einer Absonderung für fünf Tage bundesweit bzw. für zehn Tage in Wien eine Verkehrsbeschränkung von zehn Tagen gebe. Nach fünf Tagen bestehe die Möglichkeit einer Freitestung.

Auswirkungen auf Arbeitswelt und Wirtschaft
„Es ist uns ein großes Anliegen, dass Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz vor Infektionen geschützt sind“, erklärte Arbeitsminister Martin Kocher zu Beginn seines Statements. Ihm sei es wichtig, den Schutz besonders vulnerabler Gruppen zu verstärken. „Wir haben am Arbeitsplatz Patient*innen, die vor einer Corona-Erkrankung bewahrt werden müssen. Es geht darum, dass Risikogruppen gut geschützt sind und am Arbeitsplatz nicht einer verstärkten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind“, so Kocher.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz werde dadurch erhöht, dass die Verordnung zur Dienstfreistellung von Risikogruppen mit erstem August 2022 wieder aktiv gestellt werde. Die Risikogruppenverordnung basiere auf einem COVID-19-Risikogruppenattest und lege fest, dass Arbeitgeber*innen zuerst Schutzmaßnahmen wie etwa die Möglichkeit von Homeoffice oder Einzelbüros treffen müssen. „Wenn das alles nicht möglich ist, […] kann in letzter Konsequenz auch freigestellt werden“, erläuterte der Minister. Die Kosten dafür würden den Arbeitsgeber*innen erstattet. Die Risikogruppenregelung werde vorerst bis Ende Oktober befristet und gegebenenfalls verlängert.
von Kerstin Huber-Eibl