Noch im Jahr 2022 soll ein Accessible EU-Zentrum eingerichtet werden. Das Zentrum hat die Aufgabe, die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) zur Barrierefreiheit zu unterstützen, indem es den Zugang zu relevantem Wissen und Ressourcen erleichtert.
Der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am 12. Juli 2022 über einen Bericht ab, in dem die Position des Parlaments zu einem transformatives Wissenszentrum für Barrierefreiheit, dem sogenannten Accessible EU-Centre, dargelegt wird. Der Bericht wurde von Katrin Langensiepen, der einzigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit sichtbarer Behinderung, geleitet und von 43 Abgeordneten bei einer Stimmenthaltung angenommen. Über den Parlamentsbericht wird nach dem Sommer im Plenum abgestimmt.
Barrierefreiheitspolitik im EU-Binnenmarkt
Das Accessible EU-Zentrum (das englische Wort „accessible“ bedeutet zugänglich) soll noch im laufenden Jahr eingerichtet werden und die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit unterstützen, indem es den Zugang zu relevantem Wissen und Ressourcen erleichtert. In diesem Bericht erläutert das Parlament ausführlicher, was die Abgeordneten von der Kommission und den Mitgliedstaaten erwarten, um das Leben von 100 Millionen Menschen mit Behinderungen zu beeinflussen. Bei dem Projekt handelt es sich um eine der Leitinitiativen der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zeitraum 2021 bis 2030.
Der Bericht über ein Accessible EU-Zentrum zur Unterstützung der Barrierefreiheitspolitik im EU-Binnenmarkt wurde von Accessibility-Expert*innen und repräsentativen Organisationen von Menschen mit Behinderungen wie dem Europäischen Behindertenforum konsultiert. Der angenommene Text fordert die Europäische Kommission auf, über das AccessibleEU-Zentrum die notwendige Zusammenarbeit zwischen Beteiligten aus der öffentlichen Verwaltung, Wirtschaft, Fachleuten für Barrierefreiheit und Menschen mit Behinderungen und Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, sicherzustellen.
Finanzierung und Personal
Das Parlament hält es für notwendig, angemessene finanzielle und personelle Mittel bereitzustellen und ein Sekretariat sowie ein Forum einzurichten, um die Arbeit des Zentrums zu steuern und zu leiten. Darüber hinaus sollen spezialisierte Untergruppen von Sachverständigen für bestimmte Bereiche eingerichtet werden. Das Parlament schlägt auch vor, dass das Zentrum ein jährliches Arbeitsprogramm annimmt. Zudem fordert das Parlament die Mitgliedstaaten auf, nationale Knotenpunkte für Barrierefreiheit einzurichten, die aus Kontaktstellen und Spiegelgruppen von Expert*innen bestehen könnten, die Hand in Hand mit dem Accessible EU-Zentrum für die Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit tätig werden.
Aufgaben des AccessibleEU-Zentrums
Nach Ansicht des Parlaments soll das AccessibleEU-Zentrum folgende Aufgaben übernehmen:
- Anbieten von Beratung und Trainings, Anregen politische Entwicklungen und Innovationen auf nationaler und EU-Ebene, etwa durch die Ermittlung und den Austausch bewährter Verfahren in allen Sektoren;
- Bereitstellen von Empfehlungen und Leitlinien für relevante EU-Organe und -Einrichtungen sowie die Mitgliedstaaten zu deren internen Barrierefreiheits-Strategien;
- Identifizieren von Lücken und Widersprüchlichkeiten in der aktuellen Gesetzgebung und Unterstützung, diese zu überwinden, indem politische Empfehlungen für die Aktualisierung und Weiterentwicklung von Gesetzen zur Barrierefreiheit gegeben werden;
- Durchführen von Forschung und Studien;
- Unterstützen der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Bildungsprogrammen zur Barrierefreiheit, um die Zahl der Fachleute für Barrierefreiheit zu erhöhen;
- Bereitstellen von Schulungen für EU- und nationale Beamte und interessierte Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen;
- Spielen einer Rolle im System des Setzens von Standards, wenn Zugänglichkeitsstandards entwickelt werden;
- Zurverfügungstellen von Fachwissen gegenüber der Kommission und Unterstützung bei der barrierefreien Standardisierung und dem Entwurf technischer Spezifikationen zur Unterstützung der Zugänglichkeitspolitik.
Der Bericht schließt mit der Aufforderung an die Kommission ab, die Wirksamkeit und den Mehrwert des AccessibleEU-Zentrums nach fünf Jahren zu evaluieren (bewerten). Auf der Grundlage dieser Bewertung soll die Kommission geeignete Schritte unternehmen, um das Zentrum zu aktualisieren und zu verbessern, einschließlich einer Bewertung der möglichen Errichtung einer EU-Regulierungs-Agentur, wenn die angeführten Ziele nicht erreicht werden.
Today I presented my report on the new #AccessibleEU Center @EP_SingleMarket pic.twitter.com/cbsKz7aa06
— Katrin Langensiepen MEP/GreensEFA (@k_langensiepen) April 20, 2022
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Original-Beitrag EDF, Übersetzung: Kerstin Huber-Eibl