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alte Waage. Auf einer Waagschale liegen zwei Semmeln, auf der anderen Geldscheine

Stellungnahme zum Teuerungs-Entlastungspaket III

30. August 2022

Der Österreichische Behindertenrat hat eine Stellungnahme zum Teuerungs-Entlastungspaket III abgegeben. In dieser werden die Maßnahmen zur Entlastung der Menschen begrüßt. Darüber hinaus fordert der Österreichische Behindertenrat weitere dringend notwendige Valorisierungen wie z.B. des Arbeitslosengeldes, der Notstandhilfe oder der Pauschalen im EstG.

Allgemeines

Der Österreichische Behindertenrat begrüßt die im Teuerungs–Entlastungspaket III getroffenen Maßnahmen, da damit auch viele Menschen mit Behinderungen, die überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind, Erleichterungen ihrer Lebenssituation erfahren werden.

Die Krisen der letzten Jahre haben viele Menschen in Österreich in eine äußerst prekäre physische, psychische und finanzielle Situation gebracht, und daher sind diese und noch weitere Maßnahmen zu deren Entlastung dringend erforderlich.

Der Österreichische Behindertenrat ersucht jedenfalls, das Arbeitslosengeld und die Notstandsunterstützung jährlich zu valorisieren, da sehr oft Menschen mit Behinderungen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind und ihre Chancen am Arbeitsmarkt weit geringer sind als für Menschen ohne Behinderung.

Zu den einzelnen Regelungen

Artikel 7
Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 5 (1) iV mit § 33 Abs. 1 EstG 1988

Damit Personen nicht plötzlich aufgrund der Inflationsanpassung von Sozial– und Pensionsleistungen die Zuverdienstgrenze in Höhe von € 15.000 überschreiten und damit anteilig ihren Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe verlieren, ist auch die Zuverdienstgrenze in § 5 FLAG jährlich mit dem Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) zu vervielfachen.

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Ad § 35 EStG 1988

Der Österreichische Behindertenrat ersucht, die allgemeinen behinderungsbedingten Freibeträge nach § 35 EStG 1988 ebenfalls jährlich zu valorisieren.

Ad §§ 34 und 35 EStG 1988

In Verbindung mit den §§ 34 und 35 EStG 1988 steht die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, StF: BGBl. Nr. 303/1996. Die darin festgelegten Beträge wurden jahrelang nicht valorisiert und haben daher enorm an Wert verloren.

Der Österreichische Behindertenrat fordert daher, diese Beträge entsprechend dem Wertverlust zu erhöhen und zukünftig mit dem Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG zu vervielfachen.

Mit besten Grüßen

Für 1. Vizepräsident Klaus Widl
Dr.in Christina Meierschitz

Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates zum Teuerungs-Entlastungspaket III (PDF)

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