Menschen mit Behinderungen sind in Österreich statistisch gesehen stärker armutsgefährdet als der Durchschnitt der Bevölkerung. Die Teuerung trifft sie aktuell besonders stark. Die Behindertenanwaltschaft fordert daher eine 13. Auszahlung der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung für Menschen mit Behinderungen.
Bei der Behindertenanwaltschaft melden sich aktuell viele Personen mit Behinderungen, aber auch deren Angehörige, die große Sorge haben, die täglichen Ausgaben in den nächsten Monaten decken zu können. Viele betroffene Menschen haben beispielsweise einen erhöhten Bedarf an persönlichen Dienstleistungen oder Sanitätsartikeln. Auch die gestiegenen Treibstoffpreise wirken sich aus, da Menschen mit Behinderung häufig auf den individuellen Transport mit dem Auto angewiesen sind.
Laut Behindertenanwalt Hansjörg Hofer bringen die von der Bundesregierung beschlossenen Einmalzahlungen nur kurzfristige Erleichterung, sind nicht sozial treffsicher. Aus diesem Grund plädiert Hofer für eine 13. Auszahlung der Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung für Menschen mit Behinderungen. „Damit erreichen wir einen Teuerungsausgleich, der sozial gerecht ist und anhaltend wirkt“, so Hofer.
Mithilfe einer einfachen Änderung der Sozialgesetzgebung sei Hofer zufolge die Umsetzung der Forderung möglich. Betroffen wären nach Schätzungen 70.000 Bezieher*innen von Sozialhilfe. Derzeit liegt die Sozialhilfe für einen Einpersonenhaushalt bei 978 Euro im Monat. Das Budgetvolumen für diese Maßnahme würde somit rund 60 Millionen Euro jährlich ausmachen.
„Menschen mit Behinderungen dürfen beim Teuerungsausgleich nicht vergessen werden. Im Vergleich zu den Hilfen, die insgesamt 2022 beschlossen wurden, sind 60 Millionen Euro ein überschaubarer Betrag, der eine besonders armutsgefährdete Gruppe unterstützen würde, ihre persönlichen Ausgaben leichter zu decken“, erklärt der Behindertenanwalt.
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