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lachendes Mädchen mit Trisomie 21 zeigt mit Fingerfarben bemalte Hände, Foto: Denis Kuvacv, Canva

Diakonie: Kindergarten muss für alle Kinder offen stehen

2. September 2022

Zum Start ins neue Kindergartenjahr fordert die Diakonie den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sowie Maßnahmen zur Chancengleichheit und Inklusion. Denn laut der aktuellen Kindertagesheimstatistik gibt es vor allem für Kinder unter drei Jahren viel zu wenige Plätze. Besonders Kinder mit Behinderungen bekommen in vielen Fällen erst nach langer Zeit einen Betreuungsplatz – oder gar keinen.

„In Österreich bekommen bei weitem nicht alle Kinder einen Kindergartenplatz, die einen brauchen. Besonders Kinder mit Behinderungen werden in unserem Bildungssystem vielfach ausgeschlossen. Und das beginnt schon im Kindergarten“, kritisiert Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie.

Elementarbildung für Bildungsweg von zentraler Bedeutung

Kinderkrippen und Kindergärten sind die ersten Bildungseinrichtungen in einem Kinderleben. Für den Verlauf des Bildungswegs sind sie von enormem Wert. Jeder Euro, der in Bildung und gute Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren investiert wird, komme Moser zufolge siebenfach zurück. Dass sich gute Bildung svon Anfang an bezahlt macht, sollte längst bekannt sein, so Moser.

Was heißt inklusive Bildung?

  • Es ist normal, dass es Kinder mit Behinderungen gibt, deshalb ist eine Schule ohne Kinder mit Behinderungen keine normale Schule.
  • Es ist normal, dass es Kinder mit verschiedener sozialer Herkunft gibt – deshalb ist eine Schule ohne Kinder aus ärmeren Elternhäusern keine normale Schule.
  • Es ist normal, dass Kinder unterschiedlich sind.

Inklusion bedeutet, dass keine Person ausgeschlossen wird. Jeder Mensch wird akzeptiert und kann gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Inklusiver Unterricht stellt das einzelne Kind mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten, seinem individuellen Tempo und Lernstil ins Zentrum. Dieser pädagogische Ansatz kommt allen Kindern zugute, unabhängig davon, ob sie Behinderungen haben oder nicht.

In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung berücksichtigt werden. Laut Artikel 24 der Konvention „gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“.

UN-Behindertenrechtskonvention im Volltext

UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Lesen

Verbesserungen österreichweit erforderlich

In der Steiermark und in Oberösterreich sind aktuell Verbesserungen angekündigt. „Das sind positive Entwicklungen. Mehr Vorbereitungszeit oder schrittweise die Gruppen zu verkleinern sind gute Schritte. Denn im Kindergartenalltag macht jedes Kind, das weniger in der Gruppe ist, einen großen Unterschied, für die Kinder ebenso wie für das Personal. Kleinere Gruppen als Ziel vor Augen zu haben, lässt durchhalten“, so die Diakonie-Direktorin.

Wünschenswert sei jedenfalls eine bundesweit einheitliche Lösung, damit alle Kinder gute Rahmenbedingungen erleben.

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