Großer Verlust für die Gemeinschaft von Menschen mit Behinderungen
Dr. Hansjörg Hofer, Vorreiter für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich, ist am 29. September 2022 nach langer Krankheit verstorben. Das Präsidium des Österreichischen Behindertenrates ist bestürzt über den Verlust eines Mannes, der die Lebensumstände von unzähligen Menschen mit Behinderungen maßgeblich verbessert hat.
„37 Jahre lang machte sich Hansjörg Hofer mit Wissen und Weitsicht für Menschen mit Behinderungen und jene, die auf Unterstützung angewiesen sind, stark. Dass er nun von uns gehen musste, macht uns unfassbar traurig. Hansjörg Hofer hinterlässt eine unersetzbare Lücke“, so Klaus Widl, Interimspräsident des Österreichischen Behindertenrates.
Der 1959 in Wien geborene Jurist brachte im Lauf seiner 37-jährigen Berufstätigkeit für das Sozialministerium Veränderungen auf den Weg, ohne die das Leben von Menschen mit Behinderungen heute völlig anders aussähe: So basieren etwa das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Behindertengleichstellungsrecht auf Hofers Engagement und Expertise. Hofer war darüber hinaus in die Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention, die vor 14 Jahren von Österreich ratifiziert wurde, involviert.
„In seiner Funktion als Behindertenanwalt der Republik Österreich, die Hansjörg Hofer seit 2017 ausübte, war ihm die von ihm mitverhandelte und vorangetriebene UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen. Leider durfte er deren vollständige Umsetzung in Österreich nicht mehr erleben. Wir werden uns in Fortsetzung seines Weges weiterhin mit aller Kraft für die chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen“, erklärt Klaus Widl.
Das gesamte Präsidium des Österreichischen Behindertenrates drückt den Angehörigen von Hansjörg Hofer, vor allem seiner Gattin und seinen Kindern, seine aufrichtige Anteilnahme aus.