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Der Antrag zur Einsetzung der „Wiener Gemeinderätlichen Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit“ wurde einstimmig beschlossen. Foto: PID/Markus Wache
Der Antrag zur Einsetzung der „Wiener Gemeinderätlichen Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit“ wurde einstimmig beschlossen. Foto: PID/Markus Wache

Wiener Gemeinderätliche Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit

18. Oktober 2022

In Wien wird eine Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit gegründet.

Die Wiener Gemeinderätin Stefanie Vasold (SPÖ) brachte in der Wiener Gemeinderatssitzung am 18. Oktober 2022 einen Allparteien-Antrag betreffend „Gemeinderätliche Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit“ ein. Zu den Aufgaben der Kommission zählen künftig die Erhebung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen sowie die Beratung notwendiger Maßnahmen zur Behindertenhilfe, Pflegevorsorge und Behindertengleichstellung. Zudem muss die Kommission Vorschläge an die zuständigen Organe erstatten. So beispielsweise hinsichtlich der Förderungen von Integrationsmaßnahmen, selbstbestimmtem Leben, Behindertengleichstellung, Arbeitsintegration, integrativen Wohnmöglichkeiten, ambulanter Wohnbetreuung, Selbsthilfegruppen, Mobilität und der Freizeitmöglichkeiten in der Stadt sowie der Betreuung älterer Menschen mit Behinderungen. In der Kommission werden auch die Interessensvertretungen miteinbezogen.

„Seien wir eine aktive Lobby für Menschen mit Behinderungen, für Inklusion und Barrierefreiheit“, mit diesen Worten beendet SP-Gemeinderätin Stefanie Vasold ihre Rede zum Allparteienantrag. „Mich freut, dass dieser Antrag von allen Fraktionen gemeinsam eingebracht wurde“, zeigt sich Vasold zufrieden.

Das oberste Ziel dieser Kommission ist die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für alle Menschen in dieser Stadt. Zentral sind dabei die Förderung und das Einbeziehen von Organisationen der Selbstvertretung und Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen (IVMB).

Expert*innen für das eigene Leben

„Die Betroffenen selbst sind die Expert*innen für ihr Leben. Sie wissen am besten, was es braucht und wo es hapert“, so SP-Gemeinderätin Astrid Rompolt, „Diesbezüglich unterscheidet sich die Kommission auch von den meisten anderen. Denn schon in der Zusammensetzung ist festgehalten, dass die Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen der Kommission fix beigezogen ist.“

Erstmals ins Leben gerufen wurde diese Kommission im Jahr 1983 im Gemeinderat. Damals hieß sie noch „Gemeinderätliche Behindertenkommission“. Die Umbenennung zu „Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit“ spiegelt dabei einen Paradigmenwechsel wieder, so Vasold: „Es geht nicht nur um Menschen mit Behinderungen, sondern vor allem auch um Strukturen und Rahmenbedingungen, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen behindern.“ Somit ist es die Aufgabe der Kommission, die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen zu erheben, notwendige Maßnahmen zu beraten und Vorschläge an die zuständigen Organe zu entwickeln und heranzutragen.

„Mir ist es wichtig, die Betroffenen selbst als Expert*innen ins Boot zu holen. Sie wissen am besten, wo der Schuh drückt, weshalb wir die Organisationen der Selbstvertretung und Interessensvertretung von Menschen mit Behinderung einbeziehen wollen.“
Gemeinderätin Stefanie Vasold

Gemeinderat Nikolaus Kunrath (GRÜNE) lobte den gemeinsamen Antrag. Erfreulich sei zudem, dass Betroffene im Zuge der Interessensvertretung an der Kommission teilnehmen könnten. Denn es brauche Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Anhand des Antrags sei ersichtlich, dass es sehr viele Bereiche gebe, in denen Förderung und Unterstützung notwendig seien. Als Beispiel nannte er die Aufnahme von Lehrlingen in der Stadt. Kunrath forderte, dass die Kommission in einem dichteren Intervall stattfinden müsse als bisher – zumindest alle sechs Monate.

Thematische Schwerpunkte der Kommission

  1. Förderung von Integrationsmaßnahmen im gesamten Lebenslauf eines Menschen mit Behinderung
  2. Förderung eines selbstbestimmten Lebens
  3. Förderung der Gleichstellung
  4. Planmäßiger Ausbaus der Arbeitsintegration und der Arbeitsassistenz unter gleichzeitiger Beachtung der Wechselwirkungen zwischen geschützter Arbeit und/oder der Beschäftigungstherapie und unter Einbeziehung von Förderungsmöglichkeiten der Europäischen Union
  5. Aufnahme von Dienstnehmer*innen mit Behinderung durch die Stadt Wien
  6. Weiterer Ausbau von integrativen Wohnmöglichkeiten und der ambulanten Wohnbetreuung sowie der persönlichen Assistenz
  7. Beseitigung von Barrieren in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie z.B. der Kultur- und Freizeiteinrichtungen und des Verkehrs
  8. Förderung von Selbsthilfegruppen und Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung
  9. Förderung von Mobilität und der Freizeitmöglichkeiten in der Stadt
  10. Förderung der Betreuung älterer Menschen mit Behinderung

Der Antrag betreffend „Einrichtung einer gemeinderätlichen Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit“ wurde einstimmig angenommen. Die Kommission startet mit ihrer konstituierenden Sitzung am 1. Dezember 2022.

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