Seit 3. Oktober fördert die Stadt Wien den Erwerb von Lastenrädern mit bis zu 1.000 EUR.
Die Anschaffung von (Elektro-)Transportfahrrädern, sogenannten „Cargo Bikes“, und Spezialfahrrädern wie Rollstuhl-Lastenrädern und Rollstuhl-Rikschas, die überwiegend dem Transport von Menschen mit Gehbehinderungen dienen, wird von der Stadt Wien mit einer Summe von bis zu 1.000 Euro gefördert. Die Förderung gilt für neu gekaufte Transportfahrräder, die ab 1. März 2022 gekauft wurden, und soll bis Ende 2026 laufen.
Wer wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es?
- Volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien
- Gefördert werden Privatpersonen, für die Anschaffung von „Spezialfahrrädern“ auch Vereine und gemeinnützige Unternehmen. Bei Unternehmen ist gegebenenfalls die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.
- Beim “Grätzlrad” werden auch Vereine und Unternehmen gefördert. Vor der Förderung müssen sich Interessierte für das Betreiben eines Grätzlrads bewerben.
- Es gilt eine Behaltepflicht von 2 Jahren.
- Auf dem geförderten Transportfahrrad bzw. “Spezialfahrrad” ist ein gut sichtbarer Aufkleber des Förderprogramms anzubringen und für die Dauer von zwei Jahren – ab Auszahlung des Förderbetrages – zu belassen. Dieser Aufkleber wird nach Förderzusage per Post zugeschickt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien der Transportfahrradförderung
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 800 Euro für Transportfahrräder und „Spezialräder“ ohne Elektroantrieb bzw. maximal 1.000 Euro für Elektro-Transportfahrräder und „Spezialräder“ mit Elektroantrieb. „Grätzlräder“ können zu 100% bis maximal 4.000 Euro gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Transportfahrrädern und E-Transportfahrrädern.
Transportfahrräder sind Fahrräder, deren Rahmenform sich von herkömmlichen Fahrrädern insofern unterscheidet, als sie für den Transport größerer Lasten geeignet sind. Die Transportvorrichtungen sind dabei unlösbar mit dem Fahrrad verbunden. Details entnehmen Sie dem Spezifikationsblatt Transportfahrräder und den Förderrichtlinien.
Gefördert wird nur ein neu erworbenes (Elektro-)Transportfahrrad pro Haushalt in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
„Spezialfahrräder“ sind (Elektro-) Fahrräder, die überwiegend dem Transport von gehbehinderten Personen dienen (Rollstuhl-Lastenrad, Rollstuhl-Rikscha). Im Sinne der Förderung der aktiven Mobilität werden Elektrofahrräder, die diesen Kriterien unterliegen, nur dann gefördert, wenn sie auch über tretbare Pedale verfügen. Weitere Details entnehmen Sie dem Spezifikationsblatt Spezialfahrräder
Gefördert wird nur ein neu erworbenes „Spezialfahrrad“ pro Haushalt, Verein bzw. gemeinnützigem Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
Grätzlräder: Die Förderung von (Elektro-)Transportfahrrädern als „Grätzlrad“ richtet sich ausschließlich an Vereine und Unternehmen mit Sitz in Wien. Vor der Förderung müssen sich Interessierte bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Förderung eines (Elektro-)Transportfahrrads. Bewerbung und Details Grätzlrad Wien
Was wird nicht gefördert?
- (Elektro-)Fahrräder die lediglich einen verstärkten Rahmen sowie verstärkte Gepäckträger bei gleichzeitig herkömmlicher Bauart haben.
- (Elektro-)Transportfahrräder, deren Transportfläche oder Transportbox eine Nutzlast von weniger als 40 kg haben.
- (Elektro-)Fahrradrikschas, Tandems und Fahrräder, die ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt sind (Ausnahme „Spezialfahrräder“ nach 2.1.2. der Förderrichtlinien)
- Selbst gebaute, selbst zusammengebaute sowie gebrauchte und geleaste (Elektro-)Transportfahrräder.
- Zubehörteile oder Umbausätze
Weitere Details entnehmen Sie dem Spezifikationsblatt Transportfahrräder und den Förderrichtlinien
Wie erfolgt die Einreichung? Welche Unterlagen werden für den Förderantrag benötigt?
Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten. Schritt 1 ist verpflichtend und vor Schritt 2 durchzuführen. (Auch bei einer rückwirkenden Förderung müssen die Gesamtunterlagen bei der Antragstellung eingereicht werden.)
Die einlangenden Reservierungen und Einreichungen werden fortlaufend geprüft und bearbeitet.
Erster Schritt:
Reservierung der Förderung. Hierfür reichen Sie Ihre Unterlagen und einen Kostenvoranschlag bzw. Angebot des Fördergegenstandes ein (bei rückwirkenden Förderungen kann eine Rechnung anstelle des Angebots eingereicht werden).
Die Förderwürdigkeit wird geprüft. Sind alle Unterlagen vollständig und die Förderwürdigkeit wurde bestätigt, folgt Schritt 2. Die Reservierung ist 8 Monate gültig. Innerhalb dieser 8 Monate muss der 2. Schritt erfolgen.
Benötigte Unterlagen für Schritt 1:
- Angaben zum Fördergegenstand inkl. Angebot/Kostenvoranschlag des Händlers (als Dokument zum Hochladen)
- Angaben zum/zur Fördernehmenden. Privatpersonen benötigen eine gültige Meldebestätigung (als Dokument zum Hochladen).
Vereine einen gültigen Vereinsregisterauszug (als Dokument zum Hochladen), Unternehmen einen Firmenbuchauszug und einen Nachweis der Gemeinnützigkeit. (Dokumente zum Hochladen)
Zweiter Schritt:
Schritt 2 erfolgt zum Zeitpunkt nach Kauf und Lieferung des Fördergegenstandes. Die Einreichung der vollständigen Unterlagen hat innerhalb der Frist von 8 Monaten zu erfolgen (siehe Schritt 1). Auch hier werden die Unterlagen online eingereicht.
Bitte behalten Sie für Schritt 2 unbedingt das E-Mail zur Reservierungsbestätigung nach Schritt 1.
Benötigte Unterlagen für Schritt 2:
- Angaben zum Fördergegenstand: Rechnung, Zahlungsbeleg/e und Foto des Fördergegenstands (Dokumente zum Hochladen), Rahmennummer
- Angaben zum/zur Fördernehmenden: Meldebestätigung mit dem aktuellen Hauptwohnsitz in Wien (bzw. Vereinsregister- bzw. Firmenbuchauszug mit dem aktuellen Nachweis des Vereins- bzw. Firmensitzes in Wien), amtlicher Lichtbildausweis (bei Unternehmen und Vereinen einen Ausweis einer vertretungsbefugten Person; Dokumente zum Hochladen),
Kontodaten (IBAN, BIC) zur Bankverbindung, auf die die Fördersumme ausbezahlt werden soll. - Wenn die Bezahlung des Fördergegenstandes durch jemand anderen als den Förderwerbenden bzw. die Förderwerbende erfolgt ist, muss eine eine Kopie eines Lichtbildausweises von der Zahlerin bzw. von dem Zahler und eine unterschriebene Zustimmungserklärung dieser Person eingereicht werden. Vorlage Zustimmungserklärung hier zum Herunterladen
- Wenn die Auszahlung der Förderung auf ein anderes Konto als das der Fördernehmerin bzw. des Fördernehmers erfolgen soll, muss eine Meldebestätigung mit dem aktuellen Hauptwohnsitz in Wien und unterschriebene Zustimmungserklärung dieser Person eingereicht werden. Vorlage Zustimmungserklärung hier zum Herunterladen
Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen?
Die Förderung ist für denselben Fördergegenstand nicht mit anderen Förderungen der Stadt Wien kombinierbar. Eine parallele Förderung mit Bundesförderungen ist möglich, sofern die Gesamtfördersumme den Nettokaufpreis (exkl. Zubehör) des Fördergegenstandes nicht übersteigt. Falls andere Förderungen in Anspruch genommen werden sollen, ist dies bei der Antragstellung bekannt zu geben.
Laufzeit der Transportfahrradförderung?
Die Förderung wurde am 21.9.2022 im Gemeinderat beschlossen. Das Beantragen von Förderungen ist ab 3.10.2022 möglich. Die Förderung gilt rückwirkend. Transportfahrräder, die ab 1. März 2022 gekauft wurden, können (bis längstens 30.06.2023) zur Förderung eingereicht werden.
Die Transportfahrradförderung der Stadt Wien für Privatpersonen soll bis Ende 2026 laufen.
Service-Links
Infos und Richtlinien zur Transportfahrradförderung in Wien
Förderrichtlinien der Transportfahrradförderung in Wien (PDF)
Spezifikationsblatt Transportfahrräder wie Rollstuhl-Lastenräder und Rollstuhl-Rikschas (PDF)
Spezifikationsblatt Spezialfahrräder (PDF)
Spezifikationsblatt Grätzlrad (PDF )
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsagentur Wien:
E-Mail: foerderung@mobilitaetsagentur.at
Telefon: +43 1 4000 49950