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Zwei 20- und eine 10-Euro-Banknote, Foto: Pexels
Die Angebote zur Teilhabe von Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf am ersten Arbeitsmarkt sollen österreichweit verbessert werden. Ziel ist es, für Menschen mit Behinderungen, die derzeit in Werkstätten oder Tagesstrukturen der Länder beschäftigt sind oder nach aktueller Lage zugewiesen würden, Alternativen zu Werkstätten und Tagesstrukturen zu finden, die einerseits dem Personenkreis gerecht werden, andererseits eine weitgehende Normalisierung in dem Sinne ermöglichen, dass diese Personen einer Vollversicherung in der Sozialversicherung und in der Arbeitslosenversicherung und dem Arbeitsrecht unterliegen sowie ihren Lebensunterhalt (allenfalls unter Einbeziehung von Transferleistungen) bestreiten können.

Pilotprojekte zur Integration von Menschen mit Behinderung

11. November 2022

Für die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und weitere Unterstützungsleistungen für diese Personengruppe sind im Bundesvoranschlag für 2023 insgesamt 182,81 Mio. Euro veranschlagt. Das bedeutet ein Plus von 25,68 Mio. € gegenüber 2022. Damit soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gemäß dem Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 bis 2030 forciert werden.

Die Beratungen im Budgetausschuss des Nationalrats widmeten sich am 10. November 2022 den Themen Pflege, Armutsbekämpfung, Unterstützung von Menschen mit Behinderung und steigende Pensionsausgaben. Insgesamt sieht der Budgetentwurf für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz Ausgaben in der Höhe von 5,04 Mrd. Euro vor. Das sind um 774,6 Mio. Euro bzw. 18,2 Prozent mehr als für 2022 veranschlagt.

Was die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung anlangt, wertete es Sozialminister Johannes Rauch als problematisch, dass der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030 – wie Aktionspläne generell – nicht mit Budget hinterlegt sei. Das Ressort bemühe sich aber, entlang des Aktionsplans dafür zu sorgen, dass Geld für die angestrebten Ziele bereitgestellt werde.

Für 2023 plane das Ressort unter anderem ein Pilotprojekt in drei Bundesländern zur Persönlichen Assistenz. In diesem Bereich sei die Zuständigkeit zwischen dem Bund, der für Assistenz im beruflichen Umfeld verantwortlich ist, und den Ländern, die sich um persönliche Assistenz im Alltag kümmern, geteilt.

Zudem würden „Pilotlösungen“ angestrebt, damit Menschen, die in integrativen Werkstätten arbeiten, mehr als ein Taschengeld erhalten. Das Hochziehen eigener Beschäftigungsverhältnisse in Werkstätten werde hingegen eher schwierig werden, führte Rauch aus. Für junge Menschen mit Behinderung sei eine Ausweitung des Jugendcoaching geplant.

KHE, Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 1262 vom 10.11.2022

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