• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Zur Bereichsnavigation springen
  • Zur Fußzeile springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

Kontaktieren Sie uns

dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

  • Aktuelles
    • News
      • LiD Innovations- und Inklusionsfonds
      • Nähe
      • Notfallregister
    • Termine
    • Termine veröffentlichen
    • Veranstaltungen Rückblick
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Schwarzes Brett
    • Archiv
      • Kondolenzbuch für Herbert Pichler
  • Über uns
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Mitglieder
    • Partner
    • Mitglied / Partner werden
    • Forum Selbstvertretung
    • Team
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Stellungnahmen Archiv
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Strategische Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt
    • Gesetze
  • EU und international
    • Stellungnahmen International
    • Grundlagen
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
  • Projekte
    • Expertinnenliste
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Projekte Archiv
      • FAIR FÜR ALLE Zertifikat für Barrierefreiheit
  • Frauen mB
    • Expertinnenliste
    • Kompetenzteam Frauen mB
    • Konferenz 2019
    • International
    • Forderungen
  • Demo
    • Behindertenrat übergab Forderungspakete an Regierungsparteien
    • Forderungen
    • Leichte Sprache: Inklusions-Demo
    • Inklusions-Demo Wien: Sprecher*innen
    • Barrierefreiheit
    • Stimmen zur Inklusions-Demo
    • Material: Inklusions-Demo
Mutter misst bei Kind Fieber

Sonderbetreuungszeit bis Mitte 2023 verlängert

30. November 2022

Arbeitnehmer*innen mit Betreuungspflichten können bis 7. Juli 2023 Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen. Dafür sprach sich der Sozialausschuss am 29. November 2022 mehrheitlich aus.

Ausgangspunkt war ein Initiativantrag zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz der Koalitionsparteien, der im Ausschuss um Regelungen für eine Phase 8 der Maßnahmen ergänzt wurde. Damit wird ein Anspruch auf Sonderbetreuungszeit bis 7. Juli 2023 ermöglicht. Alle Fraktionen bis auf die NEOS stimmten der Verlängerung zu.

Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der vorerst nur eine redaktionelle Änderung enthielt, wurde im Ausschuss um einen Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen ergänzt. Damit wird die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit ins kommende Jahr verlängert. Diese Möglichkeit werde geschaffen, da die Sonderbetreuungszeit der Phase 7 mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ende, erklärte ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf. In Hinblick auf die nach wie vor hohen Infektionszahlen sei es sinnvoll, die Regelung zu verlängern. Die Phase 8 der Sonderbetreuungszeit soll demnach im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 7. Juli 2023 gelten. Für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs von Arbeitgeber*innen und die Abwicklung ist ein Zeitraum bis 30. November 2024 vorgesehen.

Aus Sicht von NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker ist aufgrund des Endes der Pandemiesituation die Regelung überflüssig geworden. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch sagte, auch sie gehe von einer Normalisierung aus, solange es aber Kontaktbeschränkungen gebe, sei die FPÖ auch für Sonderbetreuungszeit. Verena Nussbaum (SPÖ) meinte, statt die Regelung immer wieder neu zu verlängern, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, keine Befristung des Gesetzes vorzusehen.

Arbeitsminister Martin Kocher erklärte, es stimme zwar, dass die Pandemie sich auf die Schulen kaum mehr auswirke. Da es aber immer noch Kontaktbeschränkungen aufgrund von Infektionen gebe, sei es auch sinnvoll, Eltern mit Betreuungspflichten die Möglichkeit der Sonderbetreuung weiter einzuräumen. Zudem wisse man nicht, wie die Situation sich im Laufe des Winters entwickeln werde. Die Regelung baue auf COVID-19-Gesundheitsmaßnahmen auf und müsse deren Stand berücksichtigen, daher sei es auch nicht möglich, sie unbefristet zu verhängen, sagte Kocher in Richtung SPÖ.

Bisherige Kosten der Sonderbetreuungszeit aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Die Finanzierung der Sonderbetreuungszeit erfolgt aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Über die Kosten des Instruments geben regelmäßige Berichte des Arbeitsministers Auskunft. Bis Ende September 2022 haben sich demnach die Auszahlungen für Sonderbetreuungszeit auf rund 26,41 Mio. € erhöht. In der Phase 6 sind bis Ende September 2022 insgesamt 17.927 Anträge eingelangt, wovon 5.356 ausbezahlt und 850 abgelehnt wurden. 11.721 Anträge waren damit noch offen. Bis Ende Oktober stiegen die Ausgaben auf rund 27.75 Mio. €. Von den in der Phase 6 eingelangten 17.927 Anträgen wurden zum Berichtszeitpunkt 7.446 ausbezahlt und 988 abgelehnt. Mit Stand Ende Oktober 2022 waren 9.493 Anträge noch offen. Die Berichte wurden ohne Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Diesen Beitrag teilen:

Haupt-Sidebar

Aktuelles

  • News
    • LiD Innovations- und Inklusionsfonds
    • Nähe
    • Notfallregister: Schutz im Krisen- und Notfall
  • Demonstration
    • Behindertenrat übergab Forderungspakete an Regierungsparteien
    • Forderungen
    • Inklusions-Demo Wien: Sprecher*innen
    • Stimmen zur Inklusions-Demo
    • Barrierefreiheit
    • Leichte Sprache: Inklusions-Demo
    • Material: Inklusions-Demo
  • Termine
  • Veranstaltungen Rückblick
  • Presseaussendungen
  • Die Zeitschrift monat
  • monat Archiv
  • Schwarzes Brett
  • Archiv

Aktuelle Stellungnahmen

  • national
  • international

Infoletter Anmeldung

Footer

Österreichischer Behindertenrat
1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Leicht Lesen
  • euro-key

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

  • Facebook
  • RSS
  • Twitter
  • YouTube

© 2023 · Österreichischer Behindertenrat