Arbeitnehmer*innen mit Betreuungspflichten können bis 7. Juli 2023 Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen. Dafür sprach sich der Sozialausschuss am 29. November 2022 mehrheitlich aus.
Ausgangspunkt war ein Initiativantrag zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz der Koalitionsparteien, der im Ausschuss um Regelungen für eine Phase 8 der Maßnahmen ergänzt wurde. Damit wird ein Anspruch auf Sonderbetreuungszeit bis 7. Juli 2023 ermöglicht. Alle Fraktionen bis auf die NEOS stimmten der Verlängerung zu.
Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der vorerst nur eine redaktionelle Änderung enthielt, wurde im Ausschuss um einen Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen ergänzt. Damit wird die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit ins kommende Jahr verlängert. Diese Möglichkeit werde geschaffen, da die Sonderbetreuungszeit der Phase 7 mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ende, erklärte ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf. In Hinblick auf die nach wie vor hohen Infektionszahlen sei es sinnvoll, die Regelung zu verlängern. Die Phase 8 der Sonderbetreuungszeit soll demnach im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 7. Juli 2023 gelten. Für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs von Arbeitgeber*innen und die Abwicklung ist ein Zeitraum bis 30. November 2024 vorgesehen.
Aus Sicht von NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker ist aufgrund des Endes der Pandemiesituation die Regelung überflüssig geworden. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch sagte, auch sie gehe von einer Normalisierung aus, solange es aber Kontaktbeschränkungen gebe, sei die FPÖ auch für Sonderbetreuungszeit. Verena Nussbaum (SPÖ) meinte, statt die Regelung immer wieder neu zu verlängern, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, keine Befristung des Gesetzes vorzusehen.
Arbeitsminister Martin Kocher erklärte, es stimme zwar, dass die Pandemie sich auf die Schulen kaum mehr auswirke. Da es aber immer noch Kontaktbeschränkungen aufgrund von Infektionen gebe, sei es auch sinnvoll, Eltern mit Betreuungspflichten die Möglichkeit der Sonderbetreuung weiter einzuräumen. Zudem wisse man nicht, wie die Situation sich im Laufe des Winters entwickeln werde. Die Regelung baue auf COVID-19-Gesundheitsmaßnahmen auf und müsse deren Stand berücksichtigen, daher sei es auch nicht möglich, sie unbefristet zu verhängen, sagte Kocher in Richtung SPÖ.
Bisherige Kosten der Sonderbetreuungszeit aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Die Finanzierung der Sonderbetreuungszeit erfolgt aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Über die Kosten des Instruments geben regelmäßige Berichte des Arbeitsministers Auskunft. Bis Ende September 2022 haben sich demnach die Auszahlungen für Sonderbetreuungszeit auf rund 26,41 Mio. € erhöht. In der Phase 6 sind bis Ende September 2022 insgesamt 17.927 Anträge eingelangt, wovon 5.356 ausbezahlt und 850 abgelehnt wurden. 11.721 Anträge waren damit noch offen. Bis Ende Oktober stiegen die Ausgaben auf rund 27.75 Mio. €. Von den in der Phase 6 eingelangten 17.927 Anträgen wurden zum Berichtszeitpunkt 7.446 ausbezahlt und 988 abgelehnt. Mit Stand Ende Oktober 2022 waren 9.493 Anträge noch offen. Die Berichte wurden ohne Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich zur Kenntnis genommen.