Im Nationalrat wurde am 14. Dezember 2022 eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsprozesses für die erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen beschlossen.
Der Behindertenpass wird künftig als Nachweis der erheblichen Behinderung für den Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe ausreichen. Die ärztliche Untersuchung für den Behindertenpass reicht als Grundlage aus. Zusätzliche Untersuchungen und die gesonderte Vorlage von Unterlagen sind nun nicht mehr erforderlich.
Durch die Valorisierung der Familienleistungen wird die erhöhte Familienbeihilfe ab dem 1. Jänner 2023 164,90 Euro pro Monat betragen.
Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird, und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.