Seit der Veröffentlichung des Sonderberichts „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“ der Volksanwaltschaft hat sich die Situation der in Werkstätten Tätigen nicht verbessert.
Drei Jahre sind vergangen, seit die Volksanwaltschaft am 6. Dezember 2019 den Sonderbericht „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“ an das Parlament übermittelt hat. Der Bericht zeigt prekäre Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen auf und fordert Lohn statt Taschengeld für Menschen mit Behinderungen, die in Österreichs Werkstätten tätig sind. Denn mehr als 26.000 dieser Menschen haben weder einen Anspruch auf Sozialversicherung noch auf Pensionsversicherung.
Auch der Österreichische Behindertenrat verweist seit vielen Jahren immer wieder auf diese nicht zu akzeptierende Situation – zuletzt Klaus Widl am 3. Dezember 2022, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen in den ORF-Sendungen „Aktuell nach Fünf“ und „Zeit im Bild“.
„Seit die Volksanwaltschaft diese Probleme aufgezeigt hat, gab es zwar Bekenntnisse von allen Seiten, aber konkret umgesetzt ist noch immer nichts. Sobald es um die Finanzierung geht, schieben Bund und Länder die Verantwortung hin und her“, kritisiert Achitz.
Unbefriedigende und unzulässige Situation für Menschen mit Behinderungen
„Unbefriedigend und unzulässig“ – so hat die Volksanwaltschaft die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt im Sonderbericht beschrieben. Hauptproblem: Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur unfall-, aber nicht voll sozialversichert sind. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.“
Für ihre Arbeit bekommen die Menschen in den Werkstätten keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld: „Das ist weder wertschätzend, noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements der Menschen mit Behinderung“, sagt Achitz: „Besonders für junge Menschen ist die Situation schwierig, sie haben kaum eine Chance, sich ein selbständiges Leben aufzubauen“
Sozialministeriums-Studie soll noch 2022 präsentiert werden
2020 hat der Nationalrat mit einem Entschließungsantrag einen ersten Schritt zur besseren Absicherung der Menschen in den Werkstätten gesetzt. Sozialminister Johannes Rauch hat eine Studie in Auftrag gegeben und deren Präsentation noch für 2022 angekündigt. „Jetzt muss es rasch an die Umsetzung gehen“, so Volksanwalt Achitz.
Service-Links
Sonderbericht der Volksanwaltschaft:
Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.