Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bestellt eine Anwältin/einen Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/Behindertenanwalt). Die Bestellung erfolgt auf die Dauer von vier Jahren voraussichtlich im Februar 2023.
Das Hearing mit den sieben besten von insgesamt 19 Bewerber*innen fand am 18. Januar 2023 von 10 bis 16 Uhr im Sozialministeriumservice in Wien statt.
Folgende Kandidat*innen stellten sich der Anhörung: Albert Brandstätter, Dorothea Brozek, Franz-Joseph Huainigg, Elke Niederl, Liliana Prerowsky, Claudia Rauch und Christine Steger. Die Jury bestand aus Franz Groschan, Rudolf Kravanja, Martin Ladstätter, Daniele Marano, Markus Neuherz, Johanna Pisecky und Christina Schneyder.
Update 26. Januar 2023: Der Österreichische Behindertenrat hat in seinem umfangreichen Gutachten an Sozialminister Johannes Rauch drei Bewerber*innen mit „im höchsten Ausmaß geeignet“ bewertet. Das umfangreiche Gutachten wurde inzwischen übersandt. Der Sozialminister wird im Februar 2023 die Ernennung einer Person für eine Amtszeit von vier Jahren vornehmen.